TOP 7.1 - Arbeits- und Auftragsvergaben: Instandsetzung Stützmauerwerk Südseite Grasbödele; hier: Arbeitsvergabe (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 115/23

Sachvortrag:

Im Gemeinderat am 09.11.2022 (SV-Nr. 285/23, öffentlich) hat die Bauverwaltung über den schlechten baulichen Zustand des südlichen Stützmauerwerks des Grasbödele informiert. Die Bauverwaltung wurde beauftragt, das schadhafte Stützmauerwerk instand zu setzen.

Auf Grundlage der VOB / A, § 3a (Zulässigkeitsvoraussetzungen), (3) Satz 2 (wenn die Leistung besonders dringlich ist) wurden die notwendigen Arbeiten freihändig an die Firma August Wolfsholz Ingenieurbau GmbH aus Leonberg vergeben. Eine formale Beauftragung durch den im Rahmen der Wertgrenzen zuständigen Bau- und Planungsausschuss ist nachzuholen.

Die Vergütung der zur Ausführung kommenden Leistungen erfolgt auf Grundlage der Einheitspreise, die den Instandsetzungsarbeiten am Stützmauerwerk des Unterwöhrd zu Grunde liegen. Benötigte Nachtragspositionen werden auf deren Basis geprüft und beauftragt. Die Beauftragung der Instandsetzungsarbeiten am Unterwöhrd erfolgte auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung.

Begründung der freihändigen Vergabe an die Firma Wolfsholz:

Die Instandsetzungsarbeiten am südlichen Stützmauerwerk des Grasbödele müssen innerhalb desselben Zeitfensters wie die Instandsetzungsarbeiten am Stützmauerwerks des Großen Unterwöhrds ausgeführt werden und sind somit besonders dringlich weil:

1. Das Baufeld auf Grund der Trockenlegung des Kochers frei zugänglich ist.

2. Die Firma Wolfholz parallel artgleiche Arbeiten am Stützmauerwerk Unterwöhrd ausführt und eine Großzahl der zur Ausführung kommenden Leistungen bereits vertraglich fixiert sind.

3. Eine Verlängerung der Trockenlegung des Kochers aus Gründen des weiteren Baufortschritts am Großen Unterwöhrd und aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist (Dammrückbau).

Das Stützmauerwerk des Grasbödele steht unter Denkmalschutz. Die Instandsetzungsarbeiten wurden mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt, die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn liegt vor. Eine Förderung in Höhe von 32.272,00 € wurde beantragt, das entspricht einer Quote von 33,33 % der förderfähigen Kosten.

Kosten:

Auf Grundlage vorhandener Einheitspreise aus bereits beauftragter Maßnahme Instandsetzung Stützmauerwerk Unterwöhrd und geprüfter Nachtragspositionen entstehen Kosten in Höhe von 256.841,87 €.

Finanzierung:

Im Finanzhaushalt 2023 der Stadt stehen unter der Maßnahme 22042, dem Produkt 5410 0100 und Budget 7872 0000 ausreichend finanziellen Mittel zur Verfügung.

Beschlussfassung:

  1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Beauftragung an die Firma August Wolfsholz wird zugestimmt. Es entstehen Kosten in Höhe von 256.841,87 €.

        (einstimmig  - 16)

 

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