TOP 3 - 3. Teiländerung des Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“ in Hessental; hier: - Beschluss über eingegangene Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 111/23

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2022 (§ 3, öffentlich) hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 13.05.2022 im Zeitraum 16.05. bis 03.06.2022. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen. Auf der beigefügten Abwägungstabelle Stand 16.02.2023 (vgl. Anlage 7) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sieht eine Neuausweisung von ca. 0,93 ha Sonderbauflächen, 2,2 ha Mischbauflächen sowie 0,85 ha Grün- und Ausgleichsflächen im Bereich des geplanten Baugebietes „Sonnenrain, Teilbereich 3“ vor (vgl. Anlage 1). Im Gegenzug werden ca. 3,48 ha Wohnbaufläche im Süden Hessentals zurückgenommen und stattdessen Grünfläche ausgewiesen (vgl. Anlage 2). In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6: 
Anlage 7:

 

Beschlussantrag:

Empfehlungsbeschluss an den GA
 

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB werden nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 7 beschlossen.

2. Auslegungsbeschluss:

Der Entwurf der 3. Teiländerung der Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans der vVG Schwäbisch Hall wird mit Stand 08.02.2023 (vgl. Anlagen 1-3) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).

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