TOP 12.4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Jobticket; hier: Veränderungen wegen Einführung des Deutschlandtickets (49 € Ticket) (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 118496779/meetingannouncement
Version vom 21. April 2023, 11:56 Uhr von Fischer.C (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 93/23

Sachvortrag:

Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde jetzt, mit Startzeitpunkt 1. Mai 2023, die Einführung des Deutschlandtickets beschlossen. Mit diesem Ticket können alle Bürgerinnen und Bürger für 49 € monatlich mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs sowie in den Regionalzügen in der 2. Klasse in Deutschland fahren.
Viele Kommunen in Deutschland beabsichtigen das Deutschlandticket mit einem Zuschuss an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Bei einer Zuschusshöhe des Arbeitgebers von mindestens 25 % gibt es, vorerst bis Ende 2024, einen weiteren Zuschuss vom Bund in Höhe von 5 %.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Stadt allen Beschäftigten die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bei der Stadt stehen, einen Zuschuss von 25 % zum Deutschlandticket bezahlt. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich die Kosten eines Deutschlandstickets wie folgt verteilen würden:

Anteil Stadt (25%) 12,25 €
Anteil Bund (5%) bis Ende 2024 2,45 €
Eigenanteil Beschäftigter 34,30 € (ab 2025: 36,75 €)

Die Stadt gewährt bereits bisher den Beschäftigten einen Zuschuss zum sogenannten Jobticket. Dieser beträgt 12,5 %. Zudem übernimmt der Kreisverkehr ebenfalls 12,5 %, so dass die derzeitigen Tickets ebenfalls mit insgesamt 25 % bezuschusst sind.

Bei der Stadt hatten im März 2023 insgesamt 108 Beschäftigte ein Jobticket. Der monatliche Zuschussbedarf belief sich z. B. für den Monat März 2023 auf 720,88 €. Die Stadt bezuschusst die Jobtickets bisher insgesamt mit ca. 9.000 € jährlich. Bei Umsetzung des o. a. Modells mit dem Deutschlandticket würde zukünftig, bei gleichbleibender Abonnentenzahl, monatliche Kosten in Höhe von 1.323 € anfallen. Die jährlichen Kosten würden zukünftig dann ca. 16.000 € betragen. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass bei dem vorgeschlagenen neuen Modell zukünftig mehr Beschäftigte einen Zuschuss für das Deutschlandticket beantragen werden. Bei einer Verdoppelung der Abonnentenzahl auf 200 Beschäftigte würde der Zuschussbedarf auf ca. 30.000 € jährlich steigen. Die Verwaltung kann derzeit allerdings keine verlässliche Prognose darüber abgegeben, wieviele Beschäftigte in den nächsten Monaten einen Zuschuss zum Deutschlandticket beantragen werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass je 100 Teilnehmer ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von ca. 15.000 € anfällt. Ausgehend von etwas mehr als 800 Beschäftigten wäre der maximale Zuschussbedarf bei ca. 120.000 € jährlich.

Da die Voraussetzungen und Bedingungen des Deutschlandtickets leider erst sehr kurzfristig bekannt wurden, konnten sowohl im Bereich des Kreisverkehrs als auch bei der Stadtverwaltung bisher noch keine konkreten Umsetzungschritte geplant und der Gemeinderat und die Beschäftigten nicht entsprechend informiert werden. Die Verwaltung rechnet für die Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Monat. Sollte der Gemeinderat der Vorlage zustimmen, könnte die Umsetzung eventuell noch mit Wirkung zum 01.06.2023 erfolgen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der Umstellung vom Regioticket auf das Deutschlandticket mit einer Bezuschussung in Höhe von 25% des Gesamtpreises für die Beschäftigten der Stadt und des Hospitals zum Heiligen Geist (Beamte, Beschäftigte und Auszubildende) zu.
(einstimmig - 31)

Meine Werkzeuge