TOP 2 - 1) Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2020 2) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall 2020 3) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2020 und Entlastung der Betriebsleitung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 61/23

Sachvortrag:

1) Schlussbericht
Stadt

Der Gemeinderat hat am 06.10.2021 (§ 220, öffentlich) den Jahresabschluss 2020 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Eigenbetriebe
In der Sitzung am 10.11.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Werkhof (§ 266, öffentlich), Friedhöfe (§ 268, öffentlich) und Abwasserbeseitigung (267, öffentlich) unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Touristik und Marketing 2020 wurde dem Gemeinderat bisher nicht vorgelegt und liegt daher zur Feststellung in der Anlage bei.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob
    1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
    2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
    3. der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und
    4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. 

Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss des Eigenbetriebs Touristik und Marketing 2020
Anlage 2: Schlussbericht 2020

Beschlussfassung:

siehe Beschlussanträge

(einstimmig - 28)

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