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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Gr&ouml;&szlig;en zwischen 2 &ndash; 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Der Vorhabentr&auml;ger hat diesbez&uuml;glich bereits Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen und die Aussicht auf eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfl&auml;che I.</p>
 
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Gr&ouml;&szlig;en zwischen 2 &ndash; 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Der Vorhabentr&auml;ger hat diesbez&uuml;glich bereits Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen und die Aussicht auf eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfl&auml;che I.</p>
 
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemein- derat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem SV-Nr. 1. zu 159/22, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
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Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186094/meetingannouncement/108180622/agendaitem SV-Nr. 1. zu 159/22, &ouml;ffentlich]) beschlossen wurde.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und den Vorhabentr&auml;ger Martin L&ouml;chner als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden. Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begr&uuml;ndung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und den Vorhabentr&auml;ger Martin L&ouml;chner als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden. Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begr&uuml;ndung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).</p>

Version vom 23. März 2023, 10:49 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 67/23

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 1140/1, Gemarkung Bibersfeld, plant der Eigentümer Martin Löchner, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 5,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich nordöstlich von Hohenholz auf der Flur Eichenäcker (s. Anlage 1). Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 – 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Der Vorhabenträger hat diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen und die Aussicht auf eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfläche I.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (SV-Nr. 1. zu 159/22, öffentlich) beschlossen wurde.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und den Vorhabenträger Martin Löchner als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden. Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Freiflächenphotovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Martin Löchner auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsverfahrens vom 18. Juli 2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld tagt am 28.03.2023. Über das Ergebnis wird im Bau- und Planungsausschuss am 03.04.2023 bzw. im Gemeinderat am 20.04.2023 berichtet.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:

Beschlussantrag:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Martin Löchner auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 18. Juli 2022 wird stattgegeben.

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