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Die Hospitalstiftung beabsichtigt, auf ihren Grundst&uuml;cken Am Spitalbach 22 (Flst. 88/6) und Salinenstra&szlig;e 2 (Flst. 88) die Hoffl&auml;chen neu zu gestalten. F&uuml;r die Bauma&szlig;nahme sollen Mittel aus der St&auml;dtebauf&ouml;rderung zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Voraussetzung hierf&uuml;r ist die Sicherung der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichkeit zum gef&ouml;rderten Bereich. Um diese sicher zu stellen, soll zwischen Stadt und Hospitalstiftung ein &ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden (siehe Anlage).</p>
 
Die Hospitalstiftung beabsichtigt, auf ihren Grundst&uuml;cken Am Spitalbach 22 (Flst. 88/6) und Salinenstra&szlig;e 2 (Flst. 88) die Hoffl&auml;chen neu zu gestalten. F&uuml;r die Bauma&szlig;nahme sollen Mittel aus der St&auml;dtebauf&ouml;rderung zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Voraussetzung hierf&uuml;r ist die Sicherung der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichkeit zum gef&ouml;rderten Bereich. Um diese sicher zu stellen, soll zwischen Stadt und Hospitalstiftung ein &ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden (siehe Anlage).</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:58-23-Anlagen-Vertrag-Spitalbach-Salinenstra&szlig;e.pdf{{!}}&Ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag]]</p>
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<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:58-23-Anlagen-Vertrag-Spitalbach-Salinenstra&szlig;e.pdf{{!}}&Ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag]]</p>
 
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Der &ouml;ffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Stadt und Hospitalstiftung wird entsprechend der Anlage geschlossen.</p>
 
Der &ouml;ffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Stadt und Hospitalstiftung wird entsprechend der Anlage geschlossen.</p>

Version vom 16. März 2023, 12:08 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 58/23

Sachvortrag:

Die Hospitalstiftung beabsichtigt, auf ihren Grundstücken Am Spitalbach 22 (Flst. 88/6) und Salinenstraße 2 (Flst. 88) die Hofflächen neu zu gestalten. Für die Baumaßnahme sollen Mittel aus der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit zum geförderten Bereich. Um diese sicher zu stellen, soll zwischen Stadt und Hospitalstiftung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden (siehe Anlage).

Anlage: Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Beschlussantrag:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Stadt und Hospitalstiftung wird entsprechend der Anlage geschlossen.

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