TOP 10 - Prüfung der Handlungsempfehlung aus dem Klimaschutzbeirat zur Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 55/23

Sachvortrag:

Ziel der städtischen Verpflegung an Tageseinrichtungen und Schulen ist es, Kinder und Jugendliche mit einem gesunden, bezahlbaren und leckeren Mittagessen zu versorgen. Gleichzeitig bietet die städtische Gemeinschaftsverpflegung die Möglichkeit, gelebten Klimaschutz umzusetzen und zu vermitteln.

Der Klimaschutzbeirat hat daher folgende Handlungsempfehlung formuliert, die zwei Stellschrauben für Klimaschutz im Bereich Ernährung berücksichtigt: „In den Ausschreibungen für die Gemeinschaftsverpflegung wird ein Bioanteil in Höhe von mindestens 40% festgelegt und mindestens 2 Mal pro Woche werden ausschließlich fleischlose Gerichte angeboten.“

Aktuell steht eine zentrale Ausschreibung für alle Schulmensen mit Umsetzung ab September 2023 (ausgenommen SZW mit eigenem Förderverein) an. Für diese Ausschreibung wurde die Handlungsempfehlung geprüft, eine Marktanalyse durchgeführt sowie Informationen zu fachlicher Unterstützung bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses eingeholt.

Derzeit gibt es keinen ausgewiesenen Bio-Anteil in den Mensen. Um einen Bio-Anteil ausweisen zu können, ist eine Zertifizierung der Cateringunternehmen notwendig. Die Marktanalyse hat ergeben, dass der vorgeschlagene Bio-Anteil von mindestens 40% durch das regionale Angebot aktuell nicht abgedeckt werden kann. Ein überregionaler Bezug von Bio-Lebensmitteln mit langen Transportwegen ist aus Klimaschutz-Perspektive nicht sinnvoll.
Die Stadtverwaltung strebt daher an, die Forderung eines Bio-Anteils schrittweise zu erhöhen und weitere Bewertungskriterien einzuführen, die die Klimaverträglichkeit der Speisepläne sichern. Dazu gehören neben Bio-Produktion: Verwendung saisonaler Produkte, kurze Transportwege, Vermeidung von Verpackungsmüll, Vermeidung von Lebensmittelabfall durch schnelle Anpassung der Essenszahlen, eine Reduktion der Energiekosten bei der Zubereitung und in der Logistik sowie pflanzenbetonte Speiseplanung.

Der aktuelle Anteil von Fleisch in den Speiseplänen widerspricht den Zielen Gesundheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz. Das Angebot an Fleisch soll daher zukünftig reduziert werden und sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Die Produktion tierischer Lebensmittel verursacht ein Vielfaches der Emissionen, die bei der Produktion der gleichen Menge Obst und Gemüse entstehen. Eine Reduktion des Fleischanteils trägt daher erheblich zur Steigerung der Klimaverträglichkeit bei.

Die Leistungsbeschreibung soll sich insgesamt an den „DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung an Schulen“ orientieren, die basierend auf der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage, die Kriterien für eine optimale, gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung beschreiben. Um eine entsprechende Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix zu erstellen, benötigt es fachliche Unterstützung. Es fanden drei Gespräche statt: mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, der Optimierung von Dienstleistungen im Sozialbereich GmbH und dem Landeszentrum für Ernährung BW. Nach interner Besprechung haben sich alle Beteiligten für die Zusammenarbeit mit der DGE entschieden.

Die Bedingungen in den Tageseinrichtungen für Kinder sind komplexer als an den Schulen, weshalb entsprechende Festlegungen auf Basis der Erfahrungen in Schulen erfolgen sollen.

Die aktuellen Essensbezugskosten (ca. 4,28 EUR je Essen) werden derzeit durch die Mittagessensentgelte (3,70 EUR je Essen) zu knapp 90% gedeckt. Dieser Kostendeckungsgrad soll auch nach der erwarteten Kostensteigerung aufgrund erhöhter Vorgaben (Klimaschutz/Qualität) beibehalten werden. Für angenommene 5,50 EUR/Essen würde das zukünftige Mittagessensentgelt dann 4,95 EUR betragen.
Ein Kostendeckungsgrad von 100 % der Essensbezugskosten wird innerhalb der nächsten Jahre angestrebt. Der Kostendeckungsgrad der Gesamtkosten (Essensbezug, Ausgabe, Räume, Reinigung, ....) durch die Essensentgelte beträgt derzeit ca. 61%. 

Mit dem vorgeschlagenen Weg werden die Themen Klimaschutz und gesunde Ernährung in Anlehnung an die Empfehlungen der DGE zusammengefasst und schrittweise in den städtischen Schulen und Tageseinrichtungen umgesetzt.

Beschlussfassung:

a) Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion:

Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund von weiterem Beratungsbedarf vertagt.
(17 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)

Somit wird dem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

 

b) Beschlussantrag der Verwaltung:

  1. Für Mittagessen an Schulen wird ein Angebot von Fleisch an maximal zwei Tagen pro Woche festgeschrieben.

  2. An Tagen, an denen kein Fleisch angeboten wird, werden weiterhin zwei Alternativessen angeboten.

  3. Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien in der Ausschreibung 2023 überwiegen Qualität und Klimaschutz den Preis.

  1. Die Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der Speisepläne, einschließlich des Bio-Anteils, werden bis 2030 schrittweise erhöht.

  2. Im ersten Schritt werden die Mensen der Schulen ausgeschrieben. Aufbauend auf diese Erfahrungswerte wird die Ausschreibung der Verpflegung der Tageseinrichtungen für Kinder anhand der obigen Punkte 1 bis 4 erfolgen.

  3. Der Kostendeckungsgrad durch Mittagessensentgelte soll auch zukünftig etwa 90% betragen. 

        (ohne Abstimmung)

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