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Die Verwaltung schl&auml;gt vor, die seitherige Satzung wie in Anlage 2 dargestellt, abzu&auml;ndern.</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt vor, die seitherige Satzung wie in Anlage 2 dargestellt, abzu&auml;ndern.</p>
 
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Anlagen:<br />
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<u>Anlagen:</u><br />
Anlage 1:&nbsp;<br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:54-23_Anlage1_bisherige_Satzung.pdf{{!}}Seitherige Satzung]]<br />
Anlage 2:</p>
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:54-23_Anlage2_&Auml;nderungssatzung_2023.pdf{{!}}Satzung zur &Auml;nderung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage]]</p>
 
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F&uuml;r das Jahr 2023 wird die Satzung zur &Auml;nderung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage beschlossen.</p>
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Aktuelle Version vom 16. März 2023, 16:14 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 54/23

Sachvortrag:

Bisher gilt die in Anlage 1 beigefügte Satzung. Der Termin des Haller Frühlings wäre der 07.05.2023. An diesem Tag veranstaltet die Stadt Crailsheim ebenfalls einen verkaufsoffenen Sonntag und das Freilandmuseum organisiert den Käse- und Genussmarkt. Um diese Konkurrenzsituation zu entzerren, wurde vom Verein Schwäbisch Hall Aktiv e.V. angeregt, den Haller Frühling 2023 auf den 30.04.2023 vorzuverlegen. Dieser soll dann  gemeinsam mit der Maihocketse durchgeführt werden. Dies bietet sich in diesem Jahr an, da der 1. Mai ein Montag ist und somit ein ganzes Veranstaltungswochenende initiiert werden kann.

Mit der Verbindung beider Veranstaltungen werden viele Besucherinnen und Besucher verschiedenster Altersgruppen in die Stadt gelockt und die Innenstadt entsprechend belebt. Zudem können mit diesem Konzept Kosten für den Auf- und Abbau der Infrastruktur eingespart werden. Dieser Betrag kann von der Händlervereinigung für weitere Aktionen zur Stärkung und Belebung der Innenstadt sowie der Handelszentren genutzt werden.

Nach § 8 Gesetz über die Ladenöffnung sind vor der Verlegung die Kirchen zu hören. Dies ist am 28.02.2023 erfolgt. Die Kirchen erheben keine Einwendungen, das Evangelische Dekanat bittet aufgrund der am Sonntag stattfindenden Konfirmation in St. Michael vor 12 Uhr auf störende Akustik auf dem Marktplatz zu verzichten.

Die Verwaltung schlägt vor, die seitherige Satzung wie in Anlage 2 dargestellt, abzuändern.

Anlagen:
Anlage 1: Seitherige Satzung
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage

Beschlussfassung:

Für das Jahr 2023 wird die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage beschlossen.
(einstimmig- 32)

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