TOP 3 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Jahre 2023/2024 und mittelfristige Finanzplanung 2025 - 2027: a) Haushaltsreden der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder b) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2023/2024 und die mittelfristige Finanzplanung 2025 - 2027 c) Beschlussfassung der Wirtschaftspläne für die Jahre 2023/2024 der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe und Abwasserbeseitigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 2.zu2/23

Sachvortrag:

a)

Stadträtin Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: siehe Anlage

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für die CDU-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Rempp für die SPD-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Dr. Döring für die FDP-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Finger (fraktionslos): siehe Anlage

Stadträtin Koch (fraktionslos): siehe Anlage

Stadträtin Schumacher-Koelsch (fraktionslos): siehe Anlage

b) und c)

Am 12. Dezember 2022 (SV-Nr. 339/22, öffentlich) wurde die städtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand ebenfalls im öffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung statt.

Nachfolgend die Eckdaten des eingebrachten Haushaltsentwurfs:

siehe Grafik

siehe Grafik

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2023 (SV-Nr. 2/23, öffentlich) haben die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt sowie ihre Anfragen und Anregungen vorgebracht.

Die Verwaltung hatte Stellungnahmen zu den Anträgen, Fragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen sowie der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder ausgearbeitet und eigene Änderungsanträge gestellt.

In der Sitzung am 15. Februar 2023 (1. zu SV-Nr. 2/23, öffentlich) wurde über die Anträge der Verwaltung sowie über die Anträge der Gemeinderatsfraktionen und der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder zum Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024 abgestimmt.

Nachfolgend die beschlossenen Änderungen:

siehe Grafik

Die Änderungen führen zu folgenden Auswirkungen:

siehe Grafik

siehe Grafik

Anlagen:
Anlage 1a ALT: Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2023/2024
Anlage 1b NEU: Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2023/2024 Tischvorlage
Anlage 2: Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt mit der mittelfristigen Planung bis 2027
Anlage 3: Wirtschaftsplan 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 4: Wirtschaftsplan 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Friedhöfe Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 5: Wirtschaftsplan 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 6: Budgetierungsrichtlinie
Anlage 7: Stellenplan 2023 und 2024

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt Folgendes:

  1. Die um die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen aktualisierte Haushalts-satzung 2023/2024, der Gesamtergebnishaushalt (einschließlich Mittelfristiger Ergebnisplanung), der Gesamtfinanzhaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanz-planung) sowie der Stellenplan werden beschlossen.

  2. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 4 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.

  3. Der Budgetierungsrichtlinie in der vorgelegten Fassung (Anlage 6 zur SV), die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze regelt, wird zugestimmt.

  4. Dem Stellenplan in der vorgelegten Fassung (Anlage 7 zur SV) wird zugestimmt.

  5. Die Wirtschaftspläne für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 der Eigenbetriebe
    - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall,
    - Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall und
    - Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall
    werden beschlossen.

        (26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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