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Version vom 6. März 2023, 15:29 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 2.zu2/23

Sachvortrag:

Am 12. Dezember 2022 (SV-Nr. 339/22, öffentlich) wurde die städtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand ebenfalls im öffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung statt.

 

Nachfolgend die Eckdaten des eingebrachten Haushaltsentwurfs:

 

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2023 (SV-Nr. 2/23, öffentlich) haben die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt sowie ihre Anfragen und Anregungen vorgebracht.

 

 

Die Verwaltung hatte Stellungnahmen zu den Anträgen, Fragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen sowie der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder ausgearbeitet und eigene Änderungsanträge gestellt.

 

In der Sitzung am 15. Februar 2023 (1. zu SV-Nr. 2/23, öffentlich) wurde über die Anträge der Verwaltung sowie über die Anträge der Gemeinderatsfraktionen und der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder zum Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024 abgestimmt.

 

Nachfolgend die beschlossenen Änderungen:

 

Die Änderungen führen zu folgenden Auswirkungen:

 

 

Anlagen:
Anlage 1: 
Anlage 2: 
Anlage 3: 
Anlage 4: 
Anlage 5:
Anlage 6: 
Anlage 7: 

 

 

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt Folgendes:

  1. Die um die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen aktualisierte Haushalts-satzung 2023/2024, der Gesamtergebnishaushalt (einschließlich Mittelfristiger Ergebnisplanung), der Gesamtfinanzhaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanz-planung) sowie der Stellenplan werden beschlossen.

  2. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 4 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.

  3. Der Budgetierungsrichtlinie in der vorgelegten Fassung (Anlage 6 zur SV), die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze regelt, wird zugestimmt.

  4. Dem Stellenplan in der vorgelegten Fassung (Anlage 7 zur SV) wird zugestimmt.

  5. Die Wirtschaftspläne für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 der Eigenbetriebe
    - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall,
    - Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall und
    - Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall
    werden beschlossen.

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