118496641/meetingannouncement/121362769/agendaitem

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Als Ergebnis der Arbeit der verwaltungsinternen Haushaltsstrukturkommission ist am 5. Oktober 2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186428/meetingannouncement/113708879/agendaitem GR, SV-Nr. 243/23, &ouml;ffentlich]) eine &Uuml;bernachtungssteuer f&uuml;r touristische und gesch&auml;ftliche Reisen eingef&uuml;hrt worden. Um den Verwaltungsaufwand sowohl f&uuml;r die Beherbergungsbetriebe, als auch f&uuml;r die Stadtverwaltung m&ouml;glichst gering zu halten, wurde ein pauschaler Steuerbetrag von 3 &euro; pro &Uuml;bernachtung/pro Gast beschlossen.</p>
 
Als Ergebnis der Arbeit der verwaltungsinternen Haushaltsstrukturkommission ist am 5. Oktober 2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186428/meetingannouncement/113708879/agendaitem GR, SV-Nr. 243/23, &ouml;ffentlich]) eine &Uuml;bernachtungssteuer f&uuml;r touristische und gesch&auml;ftliche Reisen eingef&uuml;hrt worden. Um den Verwaltungsaufwand sowohl f&uuml;r die Beherbergungsbetriebe, als auch f&uuml;r die Stadtverwaltung m&ouml;glichst gering zu halten, wurde ein pauschaler Steuerbetrag von 3 &euro; pro &Uuml;bernachtung/pro Gast beschlossen.</p>
 
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Durch die Bekanntmachung an die Beherbergungsbetriebe haben sich im Laufe des Januars einige Aspekte entwickelt, die von der Stadt Schw&auml;bisch Hall so nicht vorauszusehen waren, oder die zu unbilligen Ergebnissen gef&uuml;hrt h&auml;tten. Deshalb hat sich der Fachbereich Finanzen dazu entschlossen, mit Wirkung vom 01.04.2023 eine neue &Uuml;bernachtungssteuersatzung aufzustellen, die den Betreibern weitestm&ouml;glich entgegen kommt.</p>
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Durch die Bekanntmachung an die Beherbergungsbetriebe haben sich im Laufe des Januars einige Aspekte entwickelt, die von der Stadt Schw&auml;bisch Hall so nicht vorauszusehen waren, oder die zu unbilligen Ergebnissen gef&uuml;hrt h&auml;tten. Deshalb hatte sich der Fachbereich Finanzen dazu entschlossen, mit Wirkung vom 01.04.2023 eine neue &Uuml;bernachtungssteuersatzung aufzustellen, die den Betreibern weitestm&ouml;glich entgegen kommt.</p>
 
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Die Anfragen der Beherbergungsbetriebe wurden zeitnah schriftlich oder telefonisch beantwortet. Auf ein Anschreiben verschiedener Hoteliers wurde kurzfristig ein Gespr&auml;chsangebot am 25.01.2023 in der Blendstatthalle veranstaltet, das von rund 30 Betrieben genutzt wurde. Anschlie&szlig;end fand am 08.02.2023 ein weiteres Gespr&auml;ch beim OB im Rathaus statt.</p>
 
Die Anfragen der Beherbergungsbetriebe wurden zeitnah schriftlich oder telefonisch beantwortet. Auf ein Anschreiben verschiedener Hoteliers wurde kurzfristig ein Gespr&auml;chsangebot am 25.01.2023 in der Blendstatthalle veranstaltet, das von rund 30 Betrieben genutzt wurde. Anschlie&szlig;end fand am 08.02.2023 ein weiteres Gespr&auml;ch beim OB im Rathaus statt.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:37-23-A1-Antrag-SPD.pdf{{!}}Antrag der SPD-Fraktion vom 29.011.2023]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:37-23-A1-Antrag-SPD.pdf{{!}}Antrag der SPD-Fraktion vom 29.011.2023]]<br />
Anlage 2:&nbsp;[[Media:37-23-A2-Antrag-CDU.pdf{{!}}Antrag der CDU-Fraktion vom 30.01.2023]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:37-23-A2-Antrag-CDU.pdf{{!}}Antrag der CDU-Fraktion vom 30.01.2023]]</p>
Anlage 3:&nbsp;[[Media:37-23-A3-Uebernachtungssteuersatzung.pdf{{!}}&Uuml;bernachtungssteuersatzung ab dem 01.04.2023]]</p>
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Pr&auml;ambel<br />
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1. Aufhebung der &Uuml;bernachtungssteuersatzung vom 5. Oktober 2022 (Gleichlautend mit den Antr&auml;gen von SPD- und CDU-Fraktion)<br />
Als weitestgehenden Antrag wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung angesehen. Da &uuml;ber die Aufhebung der bestehenden &Uuml;bernachtungssteuersatzung hinaus, eine neue, mit vielf&auml;ltigen &Auml;nderungen erarbeitete Satzung ab dem 01.04.2023 zum Beschluss vorgelegt wird.</p>
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(einstimmig - 17)</p>
 
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1. Aufhebung der &Uuml;bernachtungssteuersatzung vom 5. Oktober 2022 (Gleichlautend mit den Antr&auml;gen von SPD- und CDU-Fraktion)</p>
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2. Die &Uuml;bernachtungssteuersatzung wird r&uuml;ckwirkend aufgehoben.<br />
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(einstimmig - 17)</p>
2. Beschluss der &Uuml;bernachtungssteuersatzung in &uuml;berarbeiteter Fassung</p>
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 16:22 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 37/23

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall stellt ihren Gästen eine hervorragende Infrastruktur und ein intaktes Altstadtbild zur Verfügung. Für die Instandhaltung, wie den Ausbau werden erhebliche Mittel aufgewendet. Ziel der Übernachtungssteuer ist es, in Schwäbisch Hall übernachtende Gäste an diesen Kosten zu beteiligen.

Als Ergebnis der Arbeit der verwaltungsinternen Haushaltsstrukturkommission ist am 5. Oktober 2022 (GR, SV-Nr. 243/23, öffentlich) eine Übernachtungssteuer für touristische und geschäftliche Reisen eingeführt worden. Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Beherbergungsbetriebe, als auch für die Stadtverwaltung möglichst gering zu halten, wurde ein pauschaler Steuerbetrag von 3 € pro Übernachtung/pro Gast beschlossen.

Durch die Bekanntmachung an die Beherbergungsbetriebe haben sich im Laufe des Januars einige Aspekte entwickelt, die von der Stadt Schwäbisch Hall so nicht vorauszusehen waren, oder die zu unbilligen Ergebnissen geführt hätten. Deshalb hatte sich der Fachbereich Finanzen dazu entschlossen, mit Wirkung vom 01.04.2023 eine neue Übernachtungssteuersatzung aufzustellen, die den Betreibern weitestmöglich entgegen kommt.

Die Anfragen der Beherbergungsbetriebe wurden zeitnah schriftlich oder telefonisch beantwortet. Auf ein Anschreiben verschiedener Hoteliers wurde kurzfristig ein Gesprächsangebot am 25.01.2023 in der Blendstatthalle veranstaltet, das von rund 30 Betrieben genutzt wurde. Anschließend fand am 08.02.2023 ein weiteres Gespräch beim OB im Rathaus statt.

Von der SPD-Fraktion kam mit Schreiben vom 29.01.2023 der Antrag über die Übernachtungssteuersatzung erneut abzustimmen mit der Zielsetzung der Aufhebung, da die Abgabe nicht mehr als gerechtfertigt und zielführend angesehen wird. Am 30.01.2023 kam der Antrag der CDU-Fraktion die Übernachtungssteuersatzung aufzuheben. Somit werden die Anträge der CDU- und SPD-Fraktionen als gleichlautend betrachtet, mit der Zielsetzung der Abschaffung der eingeführten Bettensteuer.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 29.011.2023
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion vom 30.01.2023

Beschlussfassung:

1. Aufhebung der Übernachtungssteuersatzung vom 5. Oktober 2022 (Gleichlautend mit den Anträgen von SPD- und CDU-Fraktion)
(einstimmig - 17)

2. Die Übernachtungssteuersatzung wird rückwirkend aufgehoben.
(einstimmig - 17)

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