§ 21 - Aufstellung des Bebauungsplans „An der Ziegelhütte“ (ehem. Haller Leghornhof) im Entwurf (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Areal des ehemaligen Haller Leghornhofes (Bühlersches Grundstück) fand vor einigen Jahren im Wege der Erbfolge einen neuen Eigentümer. Während früher eine Umnutzung dieses Geländes nicht beabsichtigt war, planen die jetzigen Eigentümer eine Verwertung der Flächen. Auf Wunsch der Bausparkasse hat die Verwaltung das Grundstück als Entwicklungsareal für Büro- und Schulungseinrichtungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Andere Nutzungen schieden aufgrund dieser Festlegung aus. Nachdem die Bausparkasse ihre Absicht nicht mehr aufrecht erhält, steht nach Auffassung der Verwaltung einer Nutzung als Wohnbaufläche nichts entgegen. Andere Bedürfnisse sind derzeit am Markt nicht erkennbar.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, ist es erforderlich, diese im Rahmen eines Bebauungsplanes zu formulieren. Das Plangebiet selbst wird im Westen durch die bestehende Bebauung am Langenfelder Weg bzw. am Galgenberg abgegrenzt. Die nördliche Grenze verläuft durch das Gelände bis zum Ziegeleiweg, die östliche wird durch die Grundstücksgrenze des Leghornhofes gebildet. Im Süden wird das Plangebiet durch den Ziegeleiweg begrenzt. Das Baugebiet soll durch eine zentrale Straße vom Ziegeleiweg her erschlossen werden. Vier abzweigende Stichstraßen bilden die weitere Erschließung. Entsprechend der vorhandenen Baustruktur sind ein- bis zweigeschossige Wohngebäude als Einzel- oder Doppelhäuser vorgesehen. Die straßenbegleitende Bebauung entlang des Ziegeleiweges soll den Straßenraum etwas massiver als zweigeschossige Bauzeile ausformen. Diese Gebäude erhalten ein Zeltdach. Die übrigen Häuser werden mit geneigten Satteldächern versehen. Das Maß der baulichen Verdichtung entspricht dem vorhandenen Bestand. Die Grundstücksgrößen orientieren sich an denen der Bebauung des Galgenberges und sind in städtebaulich folgerichtiger Form übernommen worden. Bei der Planung wurde darauf Wert gelegt, dass bestimmte Solitärgehölze auf dem Areal erhalten werden können. Außerdem ist es möglich, die Grundzüge der alten Hofanlage oder ggf. das alte Wohnhaus zu erhalten. Die Erschließungsanlagen sind so geplant, dass dieses unter Verzicht auf Baumöglichkeiten machbar ist. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem Grundstückseigentümer. Auf dem gesamten Areal sind 12 zweigeschossige und 14 eingeschossige Gebäude vorgesehen.


Nach kurzer Aussprache erläutert Stadtplaner Neumann die Konzeption und die Überlegungen der Verwaltung zur Planung im Detail.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0145-05 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 03.03.2003 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 17 -)

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