§ 22 - Aufstellung des Bebauungsplans „Schönäcker mit Sportplatzgelände“ in Tüngental- Satzungsbeschluss über eine Teiländerung im Bereich des Sportgeländes - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 23.10.2002 hat der Gemeinderat die Änderung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Ausweisung der Fläche für einen Kinderspielplatz aufgehoben. Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 03.02.- 03.03.2003 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange von dieser Änderung informiert. Von der Bürgerschaft und den Trägern öffentlicher Belange wurden keine Anregungen vorgebracht. Somit kann dieser Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 2012-06/01 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan der Abteilung Stadtplanung im Maßstab 1:500 vom 30.09.2002 mit Legende, Textteil und Begründung.

(einstimmig - 17 -)

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