§ 12 - Neuordnung der Parktarife (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtwerke GmbH und Verwaltung haben folgenden Kompromiss erzielt:

Auf Veranlassung der Stadtverwaltung und unter Berücksichtigung der Tarife an den Parkuhren, die bisher bei den Betrachtungen der Stadtwerke keine Berücksichtigung gefunden haben, sind die Vorstellungen der Verwaltung mit den Beschlüssen der letzten Aufsichtsratssitzung verglichen worden. Die unterschiedlichen Vorstellungen können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

Im Kern sind sich Stadt und Stadtwerke über folgende Punkte einig:

  1. Die Tarife auf den Parkplätzen mit progressiver Wirkung nach 2,5 Stunden Parkdauer sind möglichst schnell aufzuheben.
  2. Auf allen Parkplätzen und in allen Parkhäusern sollen die gleichen Gebühren gelten.
  3. Ebenso soll bei sämtlichen Einrichtungen die so genannte CityCard mit minutengenauer Abrechnung eingeführt werden.
  4. Das Parkleitsystem wird baldmöglichst realisiert.

Die folgenden zwei Punkte sind aus Sicht der Stadtverwaltung nicht vertretbar und sollten geändert werden:

  1. Parktarife in den Nachtstunden und von 19.00 - 07.00 Uhr sollen entfallen
  2. Änderung des Zeittakts von 1 € pro Std. auf 0,5 € pro ½ Std.

Als Kompromiss wird Folgendes vorgeschlagen:

  1. Um die Attraktivität der CityCard zu erhalten, sollen statt der Parktarife in der Nacht und an Wochenenden von 19.00 - 07.00 Uhr nur Gebühren an Sonn- und Feiertagen von 07.00 - 16.00 Uhr eingeführt werden. Die bisher vorgesehene kostenlose Nutzung der Parkierungsanlagen für Zeitparker, die nachts und an Sonn- und Feiertagen geplant war, soll künftig nur an Sonn- und Feiertagen gelten.
  2. Damit sich Kostenbe- und -entlastungen in etwa ausgleichen, soll Folgendes eingeführt werden:
    1. Verlängerung der gebührenpflichtigen Zeiten werktags außer Samstag von 18.00 Uhr auf 19.00 Uhr und
    2. Änderung der Tarife für Kurzzeitparker bei der Gebührenpflicht an Sonn- und Feiertagen von 07.00 - 16.00 Uhr von 1,-- € pro Std. auf 0,50 € pro ½ Std.

Auf Grund der registrierten Parkierungsvorgänge besteht z. Zt. die Tendenz, dass die Einnahmensituation trotz ca. 10 % abnehmender Parkierungsvorgänge etwa gleich bzw. tendenziell leicht höher als im letzten Jahr ist. Durch den neuen Kompromissvorschlag, der den Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.07.2002 ersetzen soll, werden die Belastungen zwar etwas abgeschwächt, aber durch die Gebührenpflicht an Sonn- und Feiertagen dürfte gewährleistet sein, dass der Umsatz in etwa konstant bleibt.

Grundsätzlich ist die Geschäftsleitung der Stadtwerke der Ansicht, dass gebührenfreie Zeiten wegen der hohen jährlichen Verluste nicht bzw. kaum gewährt werden sollten.


Es findet eine kurze Aussprache statt, in der sich Stadträte Reber, Kraiss, H. Baumann, Neidhardt und Nothacker im Namen ihrer Fraktionen bzw. Gruppe für die Verwaltungsvorschläge aussprechen.

Beschluss:

Den Änderungen der Parktarife ab 01.06.2003 entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung wird einstimmig - 25 - zugestimmt.

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