11669/meetingminutes/11670/paragraph

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Mit der körperschaftssteuerlichen erfolgt auch eine gewerbesteuerliche Spartentrennung, sodass eine Veranlagung entsprechend der Ertragskraft und nach ortsbezogenen Kriterien erfolgt.  
 
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 12:54 Uhr

Sachvortrag:

Nach der im Einvernehmen der Gesetzgebungsorgane beschlossenen Novelle im Jahr 2001 zur steuer- und handelsrechtlichen Spartentrennung im Versicherungswesen zwischen Sach- und Lebensversicherern, befindet sich nunmehr eine analoge Anwendung für das Kreditwesen im Gesetzgebungsverfahren. Damit soll eine handels- und steuerrechtliche Gleichbehandlung für alle Unternehmen herbeigeführt werden, die der gesetzlichen Spartentrennung unterliegen. Gleichzeitig werden im Kreditwesen die jeweiligen Unternehmen geschützt, deren Geschäftstätigkeit besondere Kollektive (z. B. Bausparerkollektive) zugrunde liegen.

Mit der körperschaftssteuerlichen erfolgt auch eine gewerbesteuerliche Spartentrennung, sodass eine Veranlagung entsprechend der Ertragskraft und nach ortsbezogenen Kriterien erfolgt.


Stadträte Dr. Graf von Westerholt, Sakellariou und H. Baumann sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen (CDU, SPD, FWV) für den Beschlussantrag aus.

Stadtrat Preisendanz teilt mit, dass sich die FDP der Resolution nicht anschließen könne, da die Spartentrennung ihrer Meinung nach für die Haller Situation Probleme mit sich bringen könnte.

Es gebe andere Wege, die Steuerkraft der Stadt Schwäbisch Hall wieder zu stärken.

Stadträtin Herrmann (Grüne) und Stadtrat Dr. Hasenfuss (AL) sind ebenfalls für die Resolution.

Beschluss:

Der Gemeinderat bekräftigt seinen Beschluss vom 29.01.03 zur Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft und fordert den Gesetzgeber auf, noch mit Wirkung für das Jahr 2003 eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes § 14 Abs. 2 zur steuerlichen Gleichbehandlung aller Unternehmen, die der gesetzlichen Spartentrennung unterliegen, vorzunehmen.

(24 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)


Bundestagsabgeordneter Christian von Stetten berichtet als Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages kurz über die Situation aus seiner Sicht bzw. über die bisherigen Abstimmungen im Finanzausschuss und im Plenum sowie über das weitere Vorgehen.

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