§ 8/2 - Verschiedenes: Anzuchtbetrieb des städtischen Werkhofs; hier: Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit der örtlichen Gewerbebetriebe (Gärtnereien und Bestattungsunternehmen) - Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.01.2003 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Von örtlichen Gewerbebetrieben wurde uns ein Schreiben der Verwaltung, datiert vom 11.12.2002 ( GZ: 68 00 br), zugeleitet.

Danach schließt der städtische Anzuchtbetrieb des Werkhofes ab dem 01.01.2003 die örtlichen Gärtnereien und Bestattungsunternehmen davon aus, die Grunddekoration in den Aussegnungshallen mit Lorbeer- und Aucubensträuchern zu stellen.

Dies war bisher zur allgemeinen Zufriedenheit von letzteren erledigt worden. Der städtische Anzuchtbetrieb beansprucht somit, dies zukünftig selbst und ausschließlich zu tun und beruft sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 24.06.2002 (1 S 2785/00), das jedoch einen wesentlich anders gelagerten Sachverhalt behandelt und somit nicht als Vergleichsfall herangezogen werden kann.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass dies eine nicht angemessene Umsetzung der Vorlage 179/02 (GR 24.07.02, § 139) ist und , auch in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt, eine Wettbewerbsverzerrung darstellt, die so nicht hingenommen werden kann.

Wir stellen uns die Frage, ob es künftig zur städtischen Politik gehört, die privatwirtschaftliche Tätigkeit örtlicher Gewerbebetriebe zurückzudrängen?

Auf welchen wirtschaftlichen Feldern will die Verwaltung noch tätig werden und somit verstärkt in Konkurrenz zu den örtlichen Gewerbebetrieben treten?

Wenn dies der Fall wäre, müsste diese Frage grundsätzlich im Gemeinderat erörtert werden.

Sollte es sich bei der Frage der Ausstattung der Aussegnungshallen um einen Einzelfall handeln, wären wir für eine Korrektur dieses negativen Signals zulasten der privatwirtschaftlichen Gewerbebetriebe dankbar.


Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Antrag der CDU-Fraktion zum Anlass genommen wurde, die im Dezember 2002 durch die Friedhofsverwaltung vorgenommene Änderung zunächst bis zum 30.03.2003 auszusetzen. Momentan solle es bei der früher gültigen Regelung bleiben, wonach die Grunddekoration von den örtlichen Gärtnereibetrieben erbracht werden kann.

Die Verwaltung wird inzwischen ein Gespräch mit den betroffenen Betrieben führen; hierfür wurde bereits ein Termin Mitte Februar festgelegt. Ziel soll eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung sein, die unbillige Härten vermeidet.

Über das Gesprächsergebnis und das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat unterrichtet.

Meine Werkzeuge