§ 1 - Aufstellung des Bebauungsplans „Änderung Teurershof II“; hier: Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den o. g. Bebauungsplan am 23.10.2002 endgültig im Entwurf aufgestellt. Er wurde vom 04.11. bis 04.12.2002 öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sind im erforderlichen Umfang beteiligt worden.

Während der Auslegung sind weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von dritten Anregungen eingegangen, die im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen wären.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0192-02/01 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1:500 vom 17.09.2002 mit Legende, Textteil und Begründung.

Die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Änderung Teurershof II“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 17.09.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0192-02/01.

Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.

(einstimmig - 17 -)

Meine Werkzeuge