§ 3/2 - Verschiedenes: Anzuchtbetrieb des städtischen Werkhofs; hier: Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit der örtlichen Gewerbebetriebe (Gärtnereien und Bestattungsunternehmen)- Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.01.2003 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Von örtlichen Gewerbebetrieben wurde uns ein Schreiben der Verwaltung, datiert vom 11.12.2002 ( GZ: 68 00 br), zugeleitet.

Danach schließt der städtische Anzuchtbetrieb des Werkhofes ab dem 01.01.2003 die örtlichen Gärtnereien und Bestattungsunternehmen davon aus, die Grunddekoration in den Aussegnungshallen mit Lorbeer- und Aucubensträuchern zu stellen.

Dies war bisher zur allgemeinen Zufriedenheit von letzteren erledigt worden. Der städtische Anzuchtbetrieb beansprucht somit, dies zukünftig selbst und ausschließlich zu tun und beruft sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 24.06.2002 (1 S 2785/00), das jedoch einen wesentlich anders gelagerten Sachverhalt behandelt und somit nicht als Vergleichsfall herangezogen werden kann.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass dies eine nicht angemessene Umsetzung der Vorlage 179/02 (GR 24.07.02, § 139) ist und , auch in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt, eine Wettbewerbsverzerrung darstellt, die so nicht hingenommen werden kann.

Wir stellen uns die Frage, ob es künftig zur städtischen Politik gehört, die privatwirtschaftliche Tätigkeit örtlicher Gewerbebetriebe zurückzudrängen?

Auf welchen wirtschaftlichen Feldern will die Verwaltung noch tätig werden und somit verstärkt in Konkurrenz zu den örtlichen Gewerbebetrieben treten?

Wenn dies der Fall wäre, müsste diese Frage grundsätzlich im Gemeinderat erörtert werden.

Sollte es sich bei der Frage der Ausstattung der Aussegnungshallen um einen Einzelfall handeln, wären wir für eine Korrektur dieses negativen Signals zulasten der privatwirtschaftlichen Gewerbebetriebe dankbar.


Stadtrat Neidhardt spricht die o. g. Anregung der CDU-Fraktion an, und bittet evtl. einen Kompromiss hinsichtlich dieser Problematik zu finden.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Antwort der Verwaltung an Stadträtin Rabe und die CDU-Fraktion (die Änderung wurde bis 30.03.03 ausgesetzt, so dass es momentan bei der früher gültigen Regelung bleibt, wonach die Grunddekoration von den örtlichen Gärtnereibetrieben erbracht werden kann) und erwähnt einen Gesprächstermin am 17.02.03 mit den betroffenen Betrieben zu diesem Thema, worauf der gesamte Gemeinderat dann entsprechend informiert werde.

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