§ 227/2 - Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt für das Jahr 2003 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen, Aufträgen, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und Gruppierungen (II) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bündnis 90/ Die Grünen

1. Mit dem Programm „Zukunft Bildung und Betreuung“ stellt die Bundesregierung im Zeitraum von 2003 bis 2007 vier Milliarden Euro für die Einrichtung von Ganztagesschulen zur Verfügung.

Inwieweit wirken sich diese Bundesmittel ganz konkret auf die Ganztagesbetreuung an unseren Schulen bzw. auf unsere städtischen Finanzen aus?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Bundesregierung stellt den Ländern mit dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ 4 Milliarden € zum Auf- und Ausbau von Ganztagesschulen für die Jahre 2003 - 2007 bereit. Die Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach dem Anteil des jeweiligen Landes an der Zahl der Schüler der Grundschulen und des Sekundarbereichs I (Basis Schuljahr 2001/2002). Baden-Württemberg wird demnach für den Förderzeitraum 526,8 Mio € erhalten (2003: 39,51 Mio €; 2004 – 2006: 131,70 Mio € pro Jahr; 2007: 92,19 Mio €).
    Eckpunkte des Förderprogramms:
  • Ziel: Auf- und Ausbau von bundesweit bis zu 10.000 Ganztagesschulen. Bedarfsgerechtes Angebot von Ganztagesschulen in allen Regionen, Stärkung der Qualität von Bildung, bessere Förderung benachteiligter Kinder.
  • Gefördert werden nur neue Ganztagesschulen
  • Der Ganztagesbetrieb soll zunächst an Grundschulen und in der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen (alle Schularten) eingerichtet werden
  • Länder entscheiden über die Förderanträge auf der Basis einer vorzulegenden pädagogischen Konzeption
  • Förderbereiche: Baumaßnahmen und sächliche Schulausstattung; keine Personalkosten
  • Land oder/und Kommunen müssen sich an der Finanzierung von Maßnahmen mit insgesamt 10% beteiligen.

Eine weitere Ausgestaltung des Förderprogrammes ist noch nicht bekannt. In so weit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage auf die Auswirkungen auf unsere Schulen gemacht werden, auch im Hinblick darauf, dass der Bund noch nicht näher spezifiziert hat, welche Maßnahmen als „neu“ gelten.

Ob über dieses Programm damit eine Förderung des Ganztagesbetrieb an der Hauptschule Schenkensee und der Thomas Schweicker Hauptschule möglich wird, bleibt abzuwarten. Bei der Weiterentwicklung des Ganztageskonzepts der beiden Hauptschulen, die bis Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein soll, werden alle Möglichkeiten einer Förderung ausgelotet.
Eine Einrichtung des Ganztagesbetriebs an weiteren Schulen ist in Schwäbisch Hall nicht zu erwarten. In Baden-Württemberg sollen Ganztagesschulen vorrangig an Hauptschulen, die unter erschwerten pädagogischen und sozialen Bedingungen arbeiten, eingerichtet werden. Zum anderen ist die Frage der Finanzierung zwischen Land und Schulträger weiter strittig, insbesondere der Kosten für „Freizeit-Betreuung“ und für die Organisation und Betreuung des Mittagessens.


2. Sind für kleinere bauliche Veränderungen im Haus der Vereine Finanzmittel eingestellt?

Wenn nicht, stellt Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag, die Fertigstellung zweier Kreisverkehre im Solpark zurückzustellen und die Dafür eingestellten 20.000 € für o.g. Zweck zu verwenden.

  • Siehe auch CDU-Fraktion Antrag Nr. 15 (Teil II)


3. Inwieweit wurden die Vorschläge zur Einführung eines Energieeinsparprogramms an Schulen aufgegriffen und umgesetzt?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Die ersten Schritte zur Einführung von Energie-(Prämien)-Sparmodellen an den Schulen wurden in der Zwischenzeit eingeleitet. Zunächst ist vorgesehen, dass die Einführung bei den beiden großen Schulzentren erfolgt. Ggf. können die Modelle dann später auf weitere Schulen übertragen werden. Entsprechende Gespräche mit der Schulverwaltung und den Schulleitern der beiden Schulzentren wurden geführt; die Modelle sollen im kommenden Frühjahr dem Gemeinderat vorgestellt werden.
    Bei den geplanten Modellen teilen sich die Schule und die Stadt nach vereinbarten Sätzen (z.B. 50/50) die Energie-Kosteneinsparungen aus nutzerbedingten Energiesparmaßnahmen. Investitionen am Gebäude fallen hierbei nicht an. Der Anteil der Stadt wird dabei wiederum in Energiesparmaßnahmen investiert. Bei Maßnahmen die von der Stadt finanziert werden, bleibt der Gewinn bei der Stadt.
    Die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Modells sind allerdings gesicherte Verbrauchsdaten vergangener Jahre sowie die witterungsbereinigten Verbrauchssummen der betreffenden Schule. Nur auf dieser Grundlage können tatsächliche Einsparungen ermittelt, und danach die eingesparten Kosten aufgeteilt werden.
    Die Voraussetzungen sind zwischenzeitlich von der Abteilung Hochbau mit dem Energiebeauftragten für die beiden Schulzentren weitgehend geschaffen worden und werden im Jahr 2003 kontinuierlich fortgesetzt. Das Energiespar-Modell für die beiden Schulzentren wird im kommenden Energiebericht dargelegt werden.

4. Inwieweit wurden die Vorschläge zur Einführung von Energieeinspar-Contracting aufgegriffen und umgesetzt? Welche städtischen Gebäude kommen hierfür in Frage und welches Einsparpotential ist in diesem Bereich vorhanden?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    In der Vergangenheit wurden der Stadt von externen Unternehmen immer wieder Angebote für das sog. „Einspar-Contracting“ unterbreitet. Grundkonzept dieser Modelle ist dabei immer, dass die prognostizierten Einsparungen bei den zukünftigen Betriebskosten aufgeteilt werden in das Erfolgshonorar des Anbieters und in die eingesparten Energiekosten für die Stadt. Die notwendigen Investitionen waren allerdings bei früheren Angeboten immer vom Gebäudebesitzer zu erbringen. Insofern war die Wahrnehmung dieser Angebote regelmäßig nicht im Interesse der Stadt, da die Kostenvorteile geteilt werden mussten.
    Interessant wird ein solches Modell erst, wenn die vollständige Finanzierung der technischen Maßnahmen durch den Contractor erfolgt. Insbesondere in anbetracht der veränderten Haushaltslage der Stadt wird die Nutzung eines Contracting-Modells interessant, da die liquiden Mittel für notwendige Erneuerungsmaßnahmen inzwischen nicht mehr vorhanden sind. Die Einschaltung eines Contractors bietet insofern die Möglichkeit, zumindest einen Teil prognostizierten der Betriebskosteneinsparungen für die Stadt abzuschöpfen. Wenn man nun beabsichtigt solche Modelle anzuwenden, sind bestimmte Faktoren möglicher Objekte für den Contractor von besonderer Bedeutung:
    1.) Das Einsparprojekt muss relativ hohe Einsparmöglichkeiten bieten (z.B. vollkommen veraltete Heizanlagen und Regelungstechnik, sehr große Gebäudekomplexe mit großen Energieverbrauchsmengen) und
    2.) Die Stadt müsste eine vertraglich garantierte (sehr lange!) Laufzeit bzw. den dauerhaften Bestand des Objektes garantieren, damit der Contractor seinerseits seine Garantien erfüllen kann.
    Hinsichtlich des ersten Faktors, nämlich der Erwartung größerer Einsparmöglichkeiten, könnte die Bauverwaltung sofort zwei „Altanlagen“ für ein Contracting-Modell vorschlagen, nämlich den Werkhof in der Daimlerstr. 4, sowie die Schule und Turnhalle in Tüngental. Ob allerdings auch der zweite Faktor, der dauerhafte Bestand garantiert werden kann, ist bei diesen Objekten nicht endgültig abschätzbar. Auch ist zu untersuchen, ob der zu erwartende Einsparbetrag tatsächlich ausreicht, um die Objekte auch für einen Contractor interessant zu machen.
    Die Verwaltung wird untersuchen, ob konkrete Angebote im Sinne der Stadt zu erhalten sind und auch hierzu die Stadtwerke ansprechen.


6. Für Stadt-, Bebauungs- und Verkehrleitplanung und die entsprechenden Vermessungskosten sind Mittel für Vergaben in Höhe von 200.000 € im HH eingestellt.

Welche Maßnahmen sind hier vorgesehen?

Können entsprechende Planungen, angesichts des stark zurückgefahrenen Investitionsvolumens nicht von der Verwaltung selbst ausgeführt werden?

  • Siehe auch Anfrage SPD-Fraktion von Stadträtin Berroth (Teil II)


7. Lokale Agenda

Im HHPlanentwurf sind 10.000 € für Lokale Agenda und Stadtleitbild enthalten. Inwieweit kann der Antrag der Agendagruppe Starkholzbacher See zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans hier berücksichtigt werden?

  • Stellungnahme der Verwaltung:
    Haushaltsmittel stehen grundsätzlich auch für Einzelprojekte zur Verfügung. Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der Agendagruppe Starkholzbacher See zum Haushalt 2003 vor, in welchem um eine finanzielle Unterstützung für die Erarbeitung eines „Gewässerentwicklungsplanes“ für den Starkholzbacher See gebeten wird. Aus der Sicht der Verwaltung ist die Beauftragung dieses Planes nicht erforderlich, insofern sollte von einer Mittelzusage aus den obigen Haushaltsmitteln für dieses Projekt abgesehen werden.



Alternative Liste

Keine Anfragen und Anregungen



VI. Zuschussanträge von Dritten

1. Arbeitsgruppe Naherholung/ Starkholzbacher See: Zuschuss für die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes

  • Antrag liegt bereits vor
  • Zuschuss in Höhe von 1.600 €
  • Siehe Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen 7. Lokale Agenda (Teil III)


2. Montessori-Initiative Mietminderung Gebäude Heidweg 26

  • Anlage 1
  • Mietzuschuss in Höhe von 581,20 € pro Monat => 6.975 € jährlich
  • Stellungnahme der Verwaltung: Die Montessori-Initiative fällt unter Abmangelregelung der Kindergärten. 80% des Abmangels werden von der Stadt übernommen. Würde die Eigenanteilsregelung für Mietzuschussempfänger angewendet werden, käme es zu einer Doppelbezuschussung.


3. Evangelische Kirchengemeinde Bibersfeld Zuschuss für Renovierungsarbeiten am Kirchturm

  • Siehe Anlage 2
  • Zuschuss in Höhe von ca. 30.000 €
  • Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt ist entsprechend der Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt an den Kosten der Instandhaltung von Kirchturm, Uhr und Glocken zur Übernahme eines Teiles der anfallenden Unterhaltungskosten verpflichtet. Bei der Kirchuhr sind es 75%, bei den Glocken 20% und beim Kirchturm 25% der anfallenden Aufwendungen. Der ursprünglich von der Kirchengemeinde Bibersfeld genannte Gesamtbetrag der Maßnahme von 60.000 – 80.000 € wurde zwischenzeitlich auf ca. 95.000 € korrigiert. Eine zuvorige Abstimmung erfolgte nicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel bei einem positiven Haushaltszwischenbericht 2003 evtl. überplanmäßig zu beschließen oder in den Haushaltsplan 2004 einzustellen.


4. Evangelisches Dekanat Schwäbisch Hall Zuschuss für die Konservierung und Restaurierung der Ausstattung der Katharinenkirche in Schwäbisch Hall

  • Anlage 3
  • Zuschuss in Höhe von 34.000 €
  • Stellungnahme der Verwaltung: Ein Anspruch der Kirche an die Stadt besteht in diesem Fall nicht. Es existiert keine Vereinbarung, wonach sich die Stadt an Kosten in der Kirche zu beteiligen hat. Die bestehende Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt an den Kosten der Instandhaltung von Kirchturm, Uhr und Glocken, die seit 01.01.1979 gilt, schließt keine Gegenstände im Inneren der Kirche ein. Zwar liegt die Katharinenkirche im Sanierungsgebiet „Katharinenvorstadt“, jedoch sind die Einrichtungsgegenstände in Kirchen nicht zuschussfähig. Eine Beteiligung der Stadt, wie von der Kirche gewünscht, kann sich nur auf freiwilliger Ebene bewegen. Haushaltsmittel sind nicht bereitgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Angelegenheit bis zur Jahresmitte 2003 zu verschieben. Bei entsprechend positivem Haushaltszwischenbericht wäre eine (Teil-) Förderung in Form von überplanmäßigen Ausgaben oder ein Haushaltsplanansatz 2004 denkbar.


5. Antrag der Verwaltung Ansatz für Ankäufe aus der Galerie am Markt

  • Ansatz von 6.000 €
  • Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Haushaltsaufstellung 2003 wurde vom zuständigen Fachamt vergessen, entsprechende Haushaltsmittel für Ankäufe aus der Galerie am Markt anzumelden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2002 bei der Haushaltseinbringung 2003 seine Zustimmung hierzu bereits signalisiert. Sofern es zu keinen sonstigen Änderungen des Gesamt-Haushaltes kommt, wäre eine Finanzierung in Form einer überplanmäßigen Ausgabe denkbar.
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