§ 212 - Umgestaltung des Anlieferungsgebäudes auf dem Parkhaus „Ritter“, Johanniterstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Bei der Errichtung des Daches über dem Anlieferungsbauwerk des Parkhauses auf dem Ritterareal wurde wesentlich von der genehmigten Planung abgewichen. Diese Abweichung und die weitere Vorgehensweise waren Gegenstand einer umfassenden Beratung und Diskussion im BPA und im Gemeinderat im Juli vergangenen Jahres (s. BPA 16.07. + GR 25.07.01, § 152). Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:

  1. Nachdem im Bauantrag der GWG - geänderte Ausführung des Ritterdaches - die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllt sind, kann der Gemeinderat das städtebauliche Einvernehmen nicht erteilen.
  2. Das Gremium nimmt zur Kenntnis, dass das Baurecht verletzt wurde. Die Ursachen hierfür einschließlich einer Kostenermittlung durch die GWG sollen geklärt werden. Die Wohnungsbaugesellschaft wird aufgefordert, genehmigungsfähige bauliche Alternativen vorzulegen.

Die Baurechtsbehörde hat den Bauantrag daraufhin abgelehnt und die Bauherrschaft aufgefordert, das in Abweichung von der genehmigten Planung errichtete Dach bis spätestens Ende vergangenen Jahres zurückzubauen. Einvernehmlich wurde zwischen Verwaltung und Bauherrschaft vereinbart, dass der Vollzug dieser Entscheidung solange ausgesetzt wird, bis genehmigungsfähige Alternativen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vorlegt werden können. Im Rahmen der Beratungen wurde auch der Wunsch geäußert, dass eine Gesamtlösung für das Anlieferungsbauwerk gefunden werden muss, um die optisch unbefriedigende Situation durch Leergut, Container usw. zu verbessern.

Ergänzend ist in diesem Zusammenhang noch anzuführen, dass die beiden im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Varianten eines „Schmetterlings-“ und eines „Zeltdaches“ über dem Aufzugsschacht städtebaulich und denkmalrechtlich eher als unbefriedigend beurteilt und deshalb nicht weiter verfolgt wurden.

Die Bauherrschaft hat dann eine Variante vorgelegt, die lediglich eine „Umhüllung“ des gesamten Anlieferungsbauwerks durch eine neue Fassade vorsieht. Die zugrunde liegende Konzeption, Ausführung, Material usw. werden in der Sitzung ausführlich erläutert.

Die baurechtliche Beurteilung ergibt Folgendes:

Die geplante „Umhüllung“ stellt im Prinzip eine neue Außenwand des Anlieferungsbauwerkes dar. Die nach Bebauungsplan festgesetzte Höhe ist eingehalten, ebenso die nach Landesrecht erforderlichen Abstandsflächen. Bedingt durch die Tatsache, dass das derzeit noch vorhandene Satteldach über dem Anlieferungsbauwerk komplett zu entfernen ist und neue Dachvarianten nicht in Frage kommen, handelt es sich, baurechtlich betrachtet, um einen Flachdachbaukörper, der von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Satteldaches abweicht und insoweit einer Befreiung bedarf.

Auch denkmalschutzrechtlich ist die vorgelegte Variante vertretbar. Das Landesdenkmalamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass das derzeit noch vorhandene Dach eine erhebliche Beeinträchtigung des Stadtbildes darstellt und der ersatzlose Rückbau positiv zu bewerten sei. Trotzdem wird das Erscheinungsbild der Stadt in diesem Bereich für nicht zufriedenstellend gehalten, da die dort in den letzten Jahren realisierte Baumasse insgesamt zu hoch sei und über eine Reduzierung nachgedacht werden müsste. Die von der Bauherrschaft vorgeschlagene Umhüllung würde nicht zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen.

Hierzu ist anzumerken, dass die Bedenken hinsichtlich der Baumasse bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vom Landesdenkmalamt vorgebracht, bei der Abwägung gegenüber der städtebaulichen Zielsetzung einer Reaktivierung des Ritterareals jedoch zurückgestellt wurden. Wesentliches Element in den Verhandlungen und Gesprächen mit dem Landesdenkmalamt war seinerzeit die geplante Höhenentwicklung; durch den Rückbau des überhöhten Satteldaches wird dieser Forderung und den planungsrechtlichen Festsetzungen Rechnung getragen. Die derzeitige Situation an der Stadteinfahrt und das optische Erscheinungsbild werden nach Ansicht der Verwaltung durch die Realisierung der Umbaumaßnahmen verbessert, auch im Hinblick auf die in der Umgebung vorhandenen Kulturdenkmale.

In einem weiteren Gespräch hat das LDA mündlich zum Ausdruck gebracht, dass es im Prinzip in erster Linie eine Angelegenheit der Stadt sei, in welcher Art und Weise die Situation im Ritterareal gelöst werde. Das Amt, das mehrfach über Ausführung und Materialwahl der vorgelegten Variante informiert wurde, ist grundsätzlich bereit, die jetzt zur Genehmigung vorgelegte Ausführung zu tolerieren.


Zusammenfassung:

Die Untersuchungen der Bauverwaltung haben ebenso wie der umfangreiche und zeitintensive Entwurfsprozess der Bauherrschaft gezeigt, dass die im Bebauungsplan vorgesehene Dachlösung mit den weiteren inzwischen bestehenden Rahmenbedingungen (Gebäudehöhen, Nutzungsanforderungen etc.) nicht in Einklang gebracht werden kann. Das vom LDA wiederholt geäußerte Ziel, dass sich das Gebäude „maßstäblich in die überkommene, geschichtlich geprägte Bebauung der Umgebung“ einfügen soll, ist zwar wünschenswert, in letzter Konsequenz aber nicht erreichbar, da das baurechtlich nicht genehmigungsfähige Dach sicherlich nur einen Grund für das Nichteinfügen darstellt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit der nunmehr von der GWG eingereichten Veränderung einerseits eine baurechtlich genehmigungsfähige Planung vorliegt und andererseits die vom Gemeinderat gewünschte Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes erzielt werden kann.

Die städtebauliche Dominanz des überhöhten Daches wird durch den Abbau beseitigt und insofern den baurechtlichen Anforderungen Rechnung getragen. Die geplante „Umhüllung“ beseitigt die mit der Nutzung verbundenen unschönen visuellen Ausprägungen (Einhausung des Leergutbereiches, der Container etc.). Somit ist die Planung geeignet, eine nachhaltige Verbesserung des optischen Gesamteindrucks zu erreichen.


Hochbauamtsleiter Koch erläutert die vorgeschlagenen Änderungen/ Verbesserungen anhand von Plänen und Fotomontagen.

Es findet eine kurze Aussprache statt, in der zum Ausdruck kommt, dass der neue Vorschlag (durchscheinendes, filigranes Edelstahlnetz auf Stahlstützen mit einem Flachdach) nicht ungeteilte Zustimmung erfährt und es z. T. für am Besten gehalten wird, gar nichts am jetzigen Zustand zu ändern, da sich die Bevölkerung inzwischen mehr oder weniger daran gewöhnt hat.

Einige Mitglieder des BPA schlagen vor, das vorhandene Satteldach nicht abzubauen, sondern zu belassen und den gesamten Anbau einschließlich Dach durch Grünbewuchs etwas zu kaschieren.

Stadtrat Vogt plädiert für die Vertagung dieses Punktes und die evtl. Aufstellung eines Lattengerüstes zur Verdeutlichung der Höhenentwicklung bzw. die Anbringung eines Fassadenmusters sowie die Anfertigung eines Modells.

Nach weiterer kurzer Aussprache teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass versucht werde, entsprechende Entscheidungshilfen zu erarbeiten und vorzulegen.

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