§ 215 - Winterdienst; hier: Information über die Vorgehensweise und die geplanten Einsparungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Allgemeines

Der Stadt Schwäbisch Hall obliegt nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) die Räum- und Streupflicht für die Straßen in ihrer Baulast im gesamten Markungsbereich und für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen. Neben den maschinellen Tätigkeiten auf Straßen werden manuelle Arbeiten auf Gehwegen, kombinierten Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen geleistet.

Der Winterdienst wird nach einem festgelegten Räum- und Streuplan, abgestuft nach Prioritäten, ausgeführt. Den Auftrag an den Werkhof gibt der Fachbereich „Planen und Bauen“. Dieser legt auch die „Standards“ (Art und Umfang) im Winterdienstplan fest. Durchführung und Organisation ist Aufgabe des Werkhofes. Dieser differenzierte Winterdienst erfolgt bei Bedarf von Mitte November bis Ende Februar - innerhalb und außerhalb der normalen Arbeitszeiten.

Fahrzeuge, Räumgeräte: Für die maschinellen Tätigkeiten werden die vorhandenen Lkw mit Schneepflug und Streugerät, verschiedene Traktoren (Normal- und Schmalspur) mit Pflug und Streuer sowie Kommunalgeräteträger mit Räum-Kehrkombination eingesetzt. Manueller Winterdienst wird mit handgeführten Einachsgeräten (Pflug) und Besen erledigt. Die Wartung aller eingesetzten Fahrzeuge und Geräte durch die Werkstatt im Werkhof ist jederzeit gewährleistet.

Streumittel: Je nach Witterungs- und Straßenverhältnissen werden entsprechend den vorhandenen Streugeräten Trockensalz, Feuchtsalz und als abstumpfendes Mittel Splitt eingesetzt. Allgemein gilt der Leitsatz:

Erst räumen – dann streuen.

Einsatzzeiten: Der Winterdienstplan beschränkt die Einsätze auf Straßen auf die Zeit von 04.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sind bei Bedarf im Einzelfall möglich.

Handräumung erfolgt von 06.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Einsätze werden durch den Glätteerkennungsdienst (Werkhof) auf der Basis der Streupläne gelenkt. Nach dem SWIS (Straßenwetterinformationssystem des Deutschen Wetterdienstes) werden detaillierte Wettervorhersagen mittel- und kurzfristig für eine bedarfsgerechte und ökonomische Aufgabenerfüllung berücksichtigt.

Personal: Alle eingesetzten Mitarbeiter sind entsprechend geschult und werden rechtzeitig in Aufgaben und Routen eingearbeitet. Über Alarmierungs- und Bereitschaftspläne ist ein Teil der Mitarbeiter auch außerhalb der normalen Dienstzeiten ständig erreichbar und einsatzbereit. Im Winter 2002/2003 werden alle Tätigkeiten ausschließlich mit eigenem Personal ausgeführt. Dies kann nur über stringente Einsparungen und Optimierungen in allen Bereichen erreicht werden.

Kosten: Je nach Witterungsverlauf betrugen die Sach- und Personalkosten für den Winterdienst in Schwäbisch Hall seither zwischen 150.000 € und 300.000 € pro Winter.


2. Einsparungen

In Einvernehmen mit dem Fachbereich „Planen und Bauen“ und unter Berücksichtigung der finanziell außergewöhnlich schwierigen Lage der Stadt sollen die seitherigen Standards deutlich zurückgenommen werden. Einsparungen im Straßenwinterdienst, im Winterdienst für Fuß-, Geh- und Radwege sowie in den Handstreubezirken sind im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Kostenreduzierung unabdingbar.

Straßenwinterdienst: Der Straßenbenutzer muss sich auch im Winter den gegebenen Verhältnissen anpassen, es besteht grundsätzlich keine unbeschränkte Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die allgemeine Reduzierung des Streumitteleinsatzes in den Stufen I bis III vorgesehen. Generell gilt: Nur Straßen, die als verkehrswichtig und gefährlich zu betrachten sind, werden im seither gewohnten Umfang vom Winterdienst erfasst (Crailsheimer Straße, Stuttgarter Straße, Neue Reifensteige usw.). Wohnsammel- und Wohnstraßen sollen künftig mit deutlich verringertem Aufwand gestreut werden. „Schwarze“ Fahrbahndecken können nicht mehr in allen Fällen garantiert werden.

Fuß-, Geh- und Radwege: Auch hier ist das Kriterium „verkehrswichtig und gefährlich“ streng zu beachten, dies gilt besonders für Wege außerhalb der geschlossenen Ortslage (z.B. in Hessental der Fußweg „Am Vogelrain“ hinter der Grundwiesensiedlung in Richtung Bahnlinie). Innerorts sollen fußläufige Verbindungen ebenfalls nur noch bedient werden, wenn keine zumutbaren Umwege möglich sind (Beispiel: Fußweg vom Epinalplatz in den Ackeranlagen entlang des Schiedgrabens zum „Schwalbennest“ unterhalb des Neubaus).

Handstreubezirke: Die deutlichsten und für den Bürger spürbarsten Veränderungen werden sicherlich hier sichtbar. Die bisherigen Streupläne werden anhand der städtischen Satzung genau überprüft. Zukünftig können keine kostenlosen Leistungen für Anlieger mehr übernommen werden. Dies gilt vor allem, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße weniger als 10 m beträgt.

Eine strenge Auslegung der Satzung wird ggf. besonders in diesem Punkt für Irritationen und Unmut bei der Bevölkerung sorgen. Der Werkhof sieht deshalb vor, die Bürger durch eine verstärkte Pressearbeit über die aus der Streusatzung resultierenden Pflichten zu informieren. Eventuell muss durch die Verteilung einer Informationsbroschüre an alle Haushalte zusätzliche Aufklärung betrieben werden. Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass gerade im Bereich der manuellen Arbeiten erhebliche Kosten eingespart werden können. Grundsätzlich gilt: Leistungen für Dritte können nur noch in Ausnahmefällen und gegen Kostenerstattung erbracht werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Kostenlose Abgabe von Splitt: Die Stadtverwaltung hat den Bürgern in den vergangenen Jahren kostenlos Streusplitt zur Verfügung gestellt. Dieser Service sollte auch weiterhin gewährleistet werden. Im Werkhof an der Daimlerstraße und in den Teilorten werden entsprechende Mengen (für haushaltsüblichen Verbrauch) zur Abholung bereitgehalten.

Leider wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße Splitt aus den Streukisten für den städtischen Winterdienst entnommen. Dieser musste mit hohem Aufwand ersetzt werden. Die Mitarbeiter konnten zum Teil ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen, außerdem wurden geleerte Kisten immer mehr als „Müllbehälter“ missbraucht. Der Werkhof plant deshalb, die Behälter künftig zu verschließen. Die Zahl der Standorte lässt sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zudem verringern. Die Anlieger sollen verstärkt auf die kostenlose Abholmöglichkeit an den o. a. Orten hingewiesen werden.


Räumung von Gehwegen

Seither wurden ausnahmsweise auch manchmal Gehwege von Stadtarbeitern für ältere Leute, die selbst dazu nicht mehr in der Lage waren, vom Schnee befreit (sogenannte Altlasten). Dies wird künftig nicht mehr möglich sein.

Das Büro des Beauftragten für Bürgerangelegenheiten wird daher versuchen, Personen zu finden, die durch ehrenamtliches Engagement künftig in solchen Fällen einspringen und bei Bedarf der Räum- und Streupflicht für den o. a. Personenkreis nachkommen. Ihre Hilfe soll gratis sein. Wer die Hilfe beansprucht, wird gebeten, einen kleinen Obolus für einen guten Zweck zu spenden (z. B. für eine der städtischen Stiftungen oder eine soziale Einrichtung).

Es muss sichergestellt sein, dass die ehrenamtlichen Helfer bei möglichen Unfällen nicht in Regress genommen werden, da sonst niemand bereit wäre, hier tätig zu werden.


- Stadträtin Köster bis 21.10 Uhr anwesend -

Nach kurzer Aussprache wird die Einrichtung weiterer Entnahmestellen für Streusplitt außerhalb des städtischen Werkhofs mit 6 Nein-Stimmen, bei 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss:

Von der beabsichtigten Vorgehensweise beim Winterdienst in Schwäbisch Hall wird einstimmig - 15 - zustimmend Kenntnis genommen.

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