§ 211/2 - Verschiedenes: Lautstärke bei innerstädtischen Veranstaltungen - Antwort an Stadtrat Neidhardt, s. GR vom 23.10.02, § 204/1 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Lärmproblem ist innerhalb der Verwaltung hinreichend bekannt. Vergangenen Sommer beschwerten sich einige Bürger wegen zu lauter Musik im Bereich des Unterwöhrds. Wir haben deshalb bereits Regeln mit allen Beteiligten vereinbart, um die Probleme in den Griff zu bekommen.

Es wurde in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nicht einzelne Veranstaltungen Auslöser für diese Klagen sind, sondern die Lärmbelastung ganz allgemein gestiegen ist. Das Ordnungsamt hat im Herbst 2001 mit allen Verantwortlichen und Kulturschaffenden ein grundsätzliches Gespräch zu diesem Thema geführt. Diese haben Verständnis für die Anlieger gezeigt. Es wurden Lösungswege vereinbart, um einerseits dem Kulturanspruch der Stadt gerecht zu werden und andererseits die Bevölkerung nicht mehr als zumutbar zu belasten. Dazu gehört unter anderem, dass den Musikkapellen auf dem Unterwöhrd vom Amt für Wirtschaft und Tourismus eine Dezibelgrenze vorgeschrieben wurde, Musikangebote im Freien von einzelnen Gastwirten auf ein Mindestmaß reduziert werden und im Globe-Theater kein Musiktheater stattfindet. Diese Einschränkungen sollen bereits bei der Vergabe von städtischen Flächen und Gebäuden und bei der Planung eingearbeitet werden, damit alle Veranstalter von vornherein klare Verhältnisse vorfinden. Während der diesjährigen Sommersaison gingen weit weniger Beschwerden ein, sodass die Verwaltung denkt, auf dem richtigen Weg zu sein.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Lärm sehr subjektiv empfunden wird und das Problem besteht, die Beschwerden richtig zu werten. Dies kommt besonders bei Musikveranstaltungen zum tragen, da die Proteste in starker Abhängigkeit zum jeweiligen Musikgeschmack stehen. Ob hier eine nach Dezibel definierte Beschränkung greift, ist fraglich.

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