§ 204/1 - Verschiedenes: Lautstärke bei innerstädtischen Veranstaltungen; - Anregung der FDP-Fraktion vom 16.10.02 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

„Musik als störend wird empfunden, dieweil sie mit Geräusch verbunden ...“ heißt es bei Wilhelm Busch.

Keineswegs haben wir etwas gegen Veranstaltungen im Innenstadtbereich. Aber man sollte auch an die betroffenen Innenstadtbewohner denken, die mehrfach einem höheren Geräuschpegel ausgesetzt sind (Feste, Freilichtspiele, Musikveranstaltungen u. a. ).

Es wird deshalb angeregt, dass von der Stadtverwaltung als Genehmigungsbehörde Einfluss auf die Lautstärke genommen wird.

Beim Stuttgarter Weinfest hat sich nach unserem Kenntnisstand eine Dezibel-Obergrenze bewährt. Dies wird zur Nachahmung empfohlen.

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