§ 205/2 - Fragestunde: Eingang zur Tiefgarage Langer Graben/ Landratsamt (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Sakellariou weist darauf hin, dass an dem Eingang zur Tiefgarage von der Blendstatt her neuerdings ein Schild mit der Aufschrift „Übernachten verboten!“ angebracht sei, um Obdachlose fernzuhalten.

Er teilt mit, dass andernorts im Gegensatz dazu öffentliche Gebäude für Wohnsitzlose etc. geöffnet würden.

Amtsleiter Pawlitzki erinnert daran, dass die Stadt für diesen Zweck extra ein Gebäude als sogenannte „Wärmestube“ hergerichtet habe und außerdem ein Übernachtungsheim für Obdachlose betreibe.

Stadtrat Neidhardt zeigt Verständnis für das Verbot und weist in diesem Zusammenhang aber auch auf die unangenehme Situation für die regelmäßigen Benutzer des Parkhauses durch Urin, Erbrochenes sowie Müll und Unrat im Eingangsbereich hin.

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