§ 192 - Aufstellung des Bebauungsplans „Mittelhöhe III“ in Hessental; hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 14.10.02

Auf entsprechende Frage von Stadtrat Vogt teilt Amtsleiter Pawlitzki mit, dass ca. 90 % der Grundstücke der Stadt gehören.

Im Bereich Mittelhöhe II seien bis auf vier alle Plätze verkauft worden.

Beschluss:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0318-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 19.09.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamtes vom 19.09.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0318-03. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 31 -)

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