§ 179 - Information über die Fortschreibung der Regenwasserbehandlung im Einzugsgebiet der Sammelkläranlage Vogelholz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung informierte den BPA erstmals am 18.01.1988 über die Optimierung der Regenwasserbehandlung für das gesamte Einzugsgebiet der Sammelkläranlage Vogelholz.

Diese Berechnung musste infolge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der geplanten Erschließung Gründle sowie einiger weiterer Vergrößerungen des Einzugsgebietes in den Jahren 1991 und 1992 überarbeitet werden (s. BPA vom 18.05.92).

Inzwischen sind zehn Jahre vergangen. Der Flächennutzungsplan wurde fortgeschrieben. Es erfolgten die Erschließungen Solpark, Katzenkopf und einiger weiterer Baugebiete.

Deshalb war die erneute Fortschreibung der Regenwasserbehandlung für das Einzugsgebiet der Sammelkläranlage Vogelholz dringend notwendig.

Unter Berücksichtigung einiger größerer Gebietserweiterungen anhand des Flächennutzungsplanes ergab sich eine Vergrößerung des Gebietes von 1.118 ha auf 1.202 ha. Somit ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Befestigungsgrade eine befestigte Fläche von 489 ha vorhanden. Hiervon erfolgt der Niederschlagsabfluss ins Kanalnetz.

Bei einer jährlichen Niederschlagshöhe von 920 mm beträgt das ins Kanalnetz abfließende Volumen aufgrund der angeschlossenen Flächen und der Neigung sowie unter Ansatz der angewandten Niederschlagscharakteristik 2.793.000 m³ (62% der gesamten Niederschlagssumme).

Bei einer prognostizierten Einwohnerzahl von 40.177 E ergibt sich ein häuslicher Abwasseranfall von 106,5 l/sek.. Das gewerbliche Abwasser liegt bei 89 l/sek.. Der Fremdwasseranteil wird zu 98 l/sek. angesetzt. In der Summe ergibt sich damit ein Trockenwetterabfluss von 293,5 l / sek.

Die Kläranlage Vogelholz ist für einen Mischwasserabfluss von 550 l/sek. ausgelegt. Nach der jetzt durchgeführten Überarbeitung beträgt der Abfluss genau 550 l/sek..

Für das zukünftige Speichervolumen nach der Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg sind die Erfordernisse des Gewässerschutzes als erfüllt zu betrachten, wenn ca. 90% der Jahresschmutzfracht bei Regen einer Kläranlage zugeführt und dort den Regeln der Technik entsprechend behandelt werden. Insgesamt ergibt sich im Einzugsbereich der Kläranlage Vogelholz ein Speichervolumen zur Regenwasserbehandlung von

V = 15.526 m³.

Gegenüber der Berechnung von 1991 ist damit eine Reduzierung des erforderlichen Volumens um

641 m³

gegeben.

Dies resultiert aus den nicht mehr notwendigen RÜB 102, Flughafen Nord-West (V = 160 m³) und der vorgesehenen Reduzierung des Speichervolumens am RÜB 24 Breitäcker (von V = 670 m³ auf V = 110 m³) bzw. am SK 23 Gründle (von V = 310 m³ auf 220 m³).

Das 1991 berücksichtigte geplante Einzugsgebiet Flughafen Nord-West ist zwischenzeitlich entfallen. Die Belastungsdaten des RÜB 24 und SK 23 haben sich gegenüber den Ansätzen von 1991 deutlich reduziert, was auch zu einer Verringerung des erforderlichen Speichervolumens führt.


Nach der technischen Berechnung ergeben sich im Einzugsbereich der Kläranlage in der Summe folgende Gesamtabflüsse:

Schmutzwasser 2.771.673 m³ / a
Fremdwasser 3.079.491 m³ / a
Niederschlagsabfluss 2.792.881 m³ / Jahr

Die dabei jährlich abgeführte BSB5 – Fracht im Niederschlagsabfluss beträgt 246 to BSB5 / Jahr.

Aufgrund der neuermittelten Einzugsgebietsdaten müssen die Regenabflussspenden der Regenüberläufe teilweise neu eingestellt werden; bei einigen wenigen sind geringfügige Änderungen im Bauwerk durchzuführen.

Regenüberlaufbecken

Nach der jetzt durchgeführten Berechnung sind insgesamt 16 Regenüberlaufbecken mit einem gesamten Speichervolumen von

VRÜB = 11.310 m³

erforderlich. Davon sind zwei RÜB neu zu erstellen, während ein bestehendes im Zuge der Erschließungsmaßnahme (Prognose) erweitert werden muss. Die restlichen bestehenden Regenüberlaufbecken können beibehalten werden.

RÜB 24 Breitäcker

Dieses ist für das geplante Industriegebiet Breitäcker erforderlich. Das Volumen beträgt 110 m³. Das Becken wird im Zusammenhang mit der Erschließung realisiert.

RÜB 140 Stuttgarter Straße

Nach der Schmutzfrachtberechnung ergibt sich ein Speichervolumen von V = 2.300 m³. Die Kosten betragen voraussichtlich 2,2 Mio. €.

Die Maßnahme wird im Zuge des Ausbaus der B 19 OD Schwäbisch Hall - Stuttgarter Straße erforderlich. Die Planung des RÜB 140 muss im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsverfahren für die Öffnung des Heimbaches weitergeführt werden.

RÜB 6 Gschlachtenbretzingen

Für den Prognosezustand (weitere Bebauungen in Gschlachtenbretzingen) ist eine Vergrößerung des Volumens von derzeit 250 m³ um 200 m³ auf 450 m³ erforderlich.

Diese Maßnahme ist von der Gemeinde Michelbach zu finanzieren.

Damit ist die frühere Erstellung des erforderlichen Speichervolumens als Staukanal SK 7 in Steinbach nicht mehr notwendig.

Staukanäle

Die zur Regenwasserbehandlung erforderlichen zwölf Staukanälen sind mittlerweile alle hergestellt:

Vsk = 4.216 m³.

Auch das Speichervolumen des in der Planung befindlichen SK 25 Salinenstraße ist schon vorhanden. Für die Nutzung dieses Kanalvolumens sind lediglich die Drossel- und Entlastungsbauwerke zu erstellen und umzubauen. Diese Maßnahme wurde wegen der Planung des Geländes Kocherarkaden zurückgestellt. Im Wirtschaftsplan 2002 ist sie finanziert.

Der Staukanal SK Gründle ist von derzeit V = 150 m³ um 70 m³ auf insgesamt V = 220 m³ zu vergrößern.

Dies erfolgt erst im Zusammenhang mit der Erschließung.


Zusammenfassung

Da sich die Einzugsfläche vergrößert hat, sind teilweise kleine Änderungen an den bestehenden Regenüberläufen, Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen notwendig, um die Mischwasserabflüsse zu verändern.

Die weiteren baulichen Maßnahmen für die Regenwasserbehandlung können stufenweise entsprechend der künftigen baulichen Entwicklung realisiert werden.

Mit dem Ausbau der Stuttgarter Straße im Zuge der Ortsdurchfahrt der B 19 ist die Realisierung des RÜB 140 notwendig. Das Becken hat ein Volumen von 2.300 m³. Die gesamten Baukosten betragen ca. 2,2 Mio. €. Da die Investitionen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abnehmen, kann im Wirtschaftsjahr 2003 mit der Finanzierung begonnen werden.

Zunächst wird für das Wasserrechtsverfahren der Offenlegung des Heimbaches im Zuge des Baus des Rad- und Gehweges und der Fahrbahn der B 19 ein Wasserrechtsverfahren notwendig, in dem das RÜB 140 enthalten ist. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung muss für die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens die Planung des RÜB 140 aufstellen.


Beschluss:

Die Berechnungsergebnisse der Regenwasserbehandlung für das erweiterte Einzugsgebiet der Sammelkläranlage Vogelholz werden einstimmig - 15 - zustimmend zur Kenntnis genommen.

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