§ 174 - Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlsteige“ in Steinbach; hier: Endgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die in Steinbach alteingesessene Stahlfabrik Kade wird nach mehrfachem Eigentümerwechsel spätestens im Jahr 2003 in die Nachbargemeinde Rosengarten umsiedeln, da in Steinbach für die Firma kein räumliches Entwicklungspotential vorhanden ist. Das Betriebsgelände Kade liegt im empfindlichen Umfeld des Hangfußes der Comburg, in der Nähe des Kochers und der historischen Kirche St. Johannes. Der Betrieb ist trotz ihres langjährigen Bestandes in Steinbach auf Grund seiner Nutzungsstruktur und Kubatur unmaßstäblich und daher ein Fremdkörper in der kleinteiligen Bebauung des historischen Dorfkerns. Ein weiterer Erhalt ist aus städtebaulicher Sicht nicht erstrebenswert.

In der Folgezeit wurde (als Ersatz für die Fabrikanlage) ein Bebauungsplan mit Wohnbebauung erstellt und das notwendige Verfahren durchgeführt, das jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist; inzwischen sind Zweifel innerhalb der Verwaltung entstanden, ob an diesem Standort eine Wohnbebauung überhaupt richtig wäre. Insbesondere sprechen klimatologische Gründe gegen eine Bebauung an der Ortsrandlage zur Kocheraue. Die geänderte Auffassung im Hinblick auf die geplante Bebauung wurde dem Gemeinderat vorgetragen. Dieser nahm die Änderung zustimmend zur Kenntnis. Die bereits vor der Sommerpause vorgetragene Meinung wurde durch die aktuelle Hochwassersituation nachhaltig unterstützt.

Der Bebauungsplan sieht nun - statt der Wohnanlage - eine private Grünfläche vor. Lediglich die Bebauung am Rand der Mühlsteige wird planungsrechtlich festgeschrieben.

Die Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt. Somit sind mit dem Verfahren keine Folgekosten verbunden. Ein Controlling ist nicht erforderlich. Die Ausweisung entspricht dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Es ist jetzt ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss notwendig.


Nach kurzer Aussprache macht Stadtrat Rempp den Vorschlag, evtl. den Sportplatz dorthin zu verlegen und den jetzigen Sportbereich des SC Steinbach in Bauplätze umzuwandeln.

Oberbürgermeister Pelgrim ist der Auffassung, dass dies aus finanziellen Erwägungen auf keinen Fall interessant und empfehlenswert wäre.

Die jetzt vorgelegte Planung könnte bei Bedarf auch einmal geändert werden. Im Übrigen gehöre das Gelände nicht der Stadt.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der o. g. B-Plan Nr. 0212-01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 17.09.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Areal werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 17.09.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des o. g. Bebauungsplanes Nr. 0212- 01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 17 -)

Meine Werkzeuge