114/meetingminutes/118/paragraph

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Im Plangebiet entstehen zwei neue Straßenzüge, die einen Namen erhalten müssen. In Abstimmung mit dem Stadtarchiv und in Anlehnung an den dort viele Jahrzehnte als Leghornhof bekannten landwirtschaftlichen Betrieb wird vorgeschlagen, der kürzeren westlichen Erschließungsstraße den Namen "Am Leghornhof" zu geben. Für die längere, östliche Erschließungsstraße (einschließlich der beiden Stichwege) schlägt die Verwaltung den Straßennamen "An der Ziegelhütte" vor. Dadurch bleibt auch nach der Bebauung der historische Gewannname Ziegelhütte erhalten.  
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Ein positiver Nebeneffekt bei letzterem Straßennamen ergibt sich aus der Tatsache, dass die räumliche Nähe zum bereits lange bestehenden Ziegeleiweg durch die empfohlene Namensgebung auch verbal unterstützt wird. Ein Auffinden wird so erleichtert.
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Die Vorschläge sind aus dem beigefügten [[MEDIA:07-282.pdf{{!}}Lageplan]] ersichtlich.
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Version vom 13. November 2007, 14:36 Uhr

Sachvortrag:

Die Erschließungsarbeiten im o. g. Baugebiet sind weitgehend abgeschlossen und der Bebauungsplan steht kurz vor seiner Rechtsgültigkeit. Aus diesem Grund ist es jetzt notwendig, die Namen für die neuen Erschließungsstraßen (abgehend vom Ziegeleiweg) festzulegen.

Im Plangebiet entstehen zwei neue Straßenzüge, die benannt werden müssen. In Abstimmung mit dem Stadtarchiv und in Anlehnung an den dort viele Jahrzehnte als Leghornhof bekannten landwirtschaftlichen Betrieb wird vorgeschlagen, der kürzeren westlichen Erschließungsstraße den Namen „Am Leghornhof“ zu geben. Für die längere, östliche Erschließungsstraße (einschließlich der beiden Stichwege) schlägt die Verwaltung „An der Ziegelhütte“ vor. Dadurch bleibt auch nach der Bebauung dieser historische Gewannname erhalten.

Ein positiver Nebeneffekt beim letztgenannten Straßennamen ergibt sich aus der Tatsache, dass die räumliche Nähe zum bereits lange bestehenden Ziegeleiweg durch die em­pfohlene Namensgebung auch verbale Unterstützung erhält. Ein Auffinden wird so erleichtert.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der o. g. Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig - 18 - zustimmend zur Kenntnis genommen.

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