114/meetingminutes/115/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Gemeinderat wurde bereits mehrfach über das Projekt "Heller Wohnen" informiert. Dem Zusammenschluss einiger Bürgerinnen und Bürger unter der Leitidee "Generationenwohnen" wurde eine Option für ein Grundstück im Baugebiet Katzenkopf eingeräumt. Auch die geplante Bebauung wurde kurz von der Gruppe dem Gemeinderat als Vorentwurf vorgestellt. Zwischenzeitlich sind die Planungen so konkret, dass das notwendige Änderungsverfahren für den rechtsgültigen Bebauungsplan "Katzenkopf" eingeleitet werden kann.
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Die Erschließung erfolgt über den vorhandenen "Wilhelm-Lotze-Weg" und der Straße "Auf dem Katzenkopf". Im Nordosten ist eine Verbindungstrasse für den ÖPNV zum geplanten Baugebiet "Breiteich" zwischen Teurershof und Gottwollshausen vorgesehen. Diese Straße steht ausschließlich dem ÖPNV und selbstverständlich Radfahrern zur Verfügung.  
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif">Die Erschließung erfolgt über den vorhandenen „Wilhelm-Lotze-Weg“ und die Straße „Auf dem Katzenkopf“. Im Nordosten ist eine Verbindungstrasse für den ÖPNV zum geplanten Baugebiet „Breiteich“ zwischen Teurershof und Gottwollshausen vorgesehen. Diese steht ausschließlich dem ÖPNV und Radfahrern zur Verfügung.</font><br>
  
Die Fläche war bisher als Sondergebiet Bildungseinrichtung ausgewiesen. Da für eine solche Sondernutzung künftig in diesem Bereich kein Bedarf mehr besteht, wird er als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, das mit dreigeschossigen Gebäuden in offener Bau­weise bebaut werden kann. Als Dachform wurde ein Pultdach mit 12° Neigung festgesetzt. Die Gebäudehöhe ist auf max. 10,50 m beschränkt, damit sich die Gebäudekubaturen zwischen den Gebäuden vom Heim Schöneck im Norden und den südlich angrenzenden Wohngebäuden städtebaulich verträglich einfügen. Stellplätze für die Wohnungen sind in einer Tiefgarage vorgesehen.  
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif">Die Fläche war bisher als Sondergebiet „Bildungseinrichtung“ ausgewiesen. Da für eine solche Sondernutzung in diesem Bereich künftig kein Bedarf mehr besteht, wird „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, das mit dreigeschossigen Gebäuden in offener Bau­weise bebaut werden kann. Als Dachform wurde ein Pultdach mit 12° Neigung gewählt. Die Gebäudehöhe ist auf max. 10,50 m beschränkt, damit sich die Kubaturen zwischen den Gebäuden vom Heim Schöneck im Norden und den südlich angrenzenden Wohnhäusern städtebaulich verträglich einfügen. Stellplätze für die Wohnungen sind in einer Tiefgarage vorgesehen.</font><br>
  
In der rechtsverbindlichen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Sondergebiet Bildungseinrichtungen dargestellt. Es ist daher er­forder­lich, dass der Flächennutzungsplan entsprechend ergänzt wird. Es wird vorge­schlagen, dass im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes das Plangebiet als Wohngebiet dargestellt wird. Der Bebauungsplan kann erst eine Rechtsgültigkeit erlangen, wenn diese 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine ausreichende Planreife erreicht hat.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif">In der rechtsverbindlichen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Sondergebiet „Bildungseinrichtungen“ dargestellt.</font><font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Es ist daher erforderlich, dass der F-Plan entsprechend ergänzt wird. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der 7. Fortschreibung den Planbereich als Wohngebiet darzustellen. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn diese 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine ausreichende Planreife erreicht hat.</font></font></font><br>
  
Der Geltungsbereich wird im Westen durch den "Wilhelm-Lotze-Weg" und im Norden durch die Südgrenze vom Flurstück Nr. 902/2 begrenzt. Im Osten verläuft die Grenze des Plangebietes entlang der Westgrenze vom Flurstück 3734 und knickt an deren Südgrenze nach Westen ab, bis sie wieder auf den "Wilhelm-Lotze-Weg" trifft.  
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif">Der Geltungsbereich wird im Westen durch den „Wilhelm-Lotze-Weg“ und im Norden durch die Südgrenze vom Flurstück Nr. 902/2 begrenzt. Im Osten verläuft die Grenze des Plangebiets entlang der Westgrenze des Flst. 3734 und knickt an deren Südgrenze nach Westen ab, bis sie wieder auf den „Wilhelm-Lotze-Weg“ trifft.</font><br>
  
Auf einen Umweltbericht wird verzichtet, da der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif">Auf einen Umweltbericht wird verzichtet, da der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.</font>
  
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Anlage 1: [[MEDIA:07-279_ori.pdf{{!}}Orientierungsplan]]<br>Anlage 2: [[MEDIA:07-279_1.pdf{{!}}Lageplan]]|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=# <u>Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung<br></u><font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3"><span style="text-decoration: none;">D</span></font></font></font>as Plangebiet des o.g. Bebauungsplans soll in die Stoffsammlung zur 7.&nbsp;Fortschreibung des F-Plans, als Wohngebiet dargestellt, aufgenommen werden.<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><u></u></font>
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# <font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><u>Auslegung:</u><br><span style="text-decoration: none;">A) Der B-Plan Nr. 0193-02/02 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 05.10.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.<br><br>B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.10.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans „Katzenkopf – 2. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.<br><br><font face="Frutiger 45 Light">Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.</font></span></font>
<ol>
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<li><u>Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung</u><br/>Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes soll in die Stoffsammlung zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, als Wohngebiet dargestellt, aufgenommen werden.</li>
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<br> <font face="Frutiger 45 Light">(einstimmig – 18 -)</font><br><br>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 
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2 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Katzenkopf|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Katzenkopf - 2. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=15.10.2007|paragraph-template-backlink=114/0/meetingminutes|}}
<li><u>Auslegungsbeschluss:</u>
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<p>A) Bebauungsplan Nr. 0193-02/02, "Katzenkopf - 2. Änderung"<br/>
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Der B-Plan Nr. 0193-02/02 "Katzenkopf - 2. Änderung" wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 05.10.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0193-02/02,"Katzenkopf - 2. Änderung"<br/>
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Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.10.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Katzenkopf - 2. Änderung". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Katzenkopf - 2. Änderung"; hier: Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=15.10.2007|paragraph-template-backlink=114/0/meetingminutes|}}
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 19:23 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat wurde bereits mehrfach über das Projekt „Heller Wohnen“ informiert. Dem Zusammenschluss einiger Bürgerinnen und Bürger unter der Leitidee „Generationenwohnen“ wurde eine Option für ein Grundstück im Baugebiet Katzenkopf eingeräumt. Die geplante Bebauung ist dem Gemeinderat bereits im Entwurf vorgestellt worden. Zwischenzeitlich sind die Planungen so konkret, dass das notwendige Änderungsverfahren für den rechtsgültigen Bebauungsplan „Katzenkopf“ eingeleitet werden kann.

Die Erschließung erfolgt über den vorhandenen „Wilhelm-Lotze-Weg“ und die Straße „Auf dem Katzenkopf“. Im Nordosten ist eine Verbindungstrasse für den ÖPNV zum geplanten Baugebiet „Breiteich“ zwischen Teurershof und Gottwollshausen vorgesehen. Diese steht ausschließlich dem ÖPNV und Radfahrern zur Verfügung.

Die Fläche war bisher als Sondergebiet „Bildungseinrichtung“ ausgewiesen. Da für eine solche Sondernutzung in diesem Bereich künftig kein Bedarf mehr besteht, wird „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, das mit dreigeschossigen Gebäuden in offener Bau­weise bebaut werden kann. Als Dachform wurde ein Pultdach mit 12° Neigung gewählt. Die Gebäudehöhe ist auf max. 10,50 m beschränkt, damit sich die Kubaturen zwischen den Gebäuden vom Heim Schöneck im Norden und den südlich angrenzenden Wohnhäusern städtebaulich verträglich einfügen. Stellplätze für die Wohnungen sind in einer Tiefgarage vorgesehen.

In der rechtsverbindlichen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Sondergebiet „Bildungseinrichtungen“ dargestellt.Es ist daher erforderlich, dass der F-Plan entsprechend ergänzt wird. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der 7. Fortschreibung den Planbereich als Wohngebiet darzustellen. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn diese 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine ausreichende Planreife erreicht hat.

Der Geltungsbereich wird im Westen durch den „Wilhelm-Lotze-Weg“ und im Norden durch die Südgrenze vom Flurstück Nr. 902/2 begrenzt. Im Osten verläuft die Grenze des Plangebiets entlang der Westgrenze des Flst. 3734 und knickt an deren Südgrenze nach Westen ab, bis sie wieder auf den „Wilhelm-Lotze-Weg“ trifft.

Auf einen Umweltbericht wird verzichtet, da der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung
    Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplans soll in die Stoffsammlung zur 7. Fortschreibung des F-Plans, als Wohngebiet dargestellt, aufgenommen werden.
  2. Auslegung:
    A) Der B-Plan Nr. 0193-02/02 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 05.10.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.10.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans „Katzenkopf – 2. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.


(einstimmig – 18 -)

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