§ 171/2 - Verschiedenes: Stadtbibliothek Schwäbisch Hall; hier: Ablehnung einer Kostenbeteiligung durch den Landkreis (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt ein Schreiben des Landkreises vom 23.07.02 mit folgendem Inhalt bekannt:

„Die zentrale Funktion Schwäbisch Halls als Kreisstadt bringt für die Stadt sowohl Vor- als auch Nachteile, die nicht exakt gegeneinander aufrechenbar sind.

Die Mitfinanzierung einer städtischen Einrichtung, selbst wenn sie von Einwohnern der Nachbargemeinden mitgenutzt wird, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Ausgleichsfunktion des Landkreises nach § 1 Abs. 1 LkrO keine Kreisaufgabe.

Es wird deshalb um Verständnis dafür gebeten, dass der Landkreis dem Wunsch auf eine Kostenbeteiligung an der Stadtbibliothek nicht entsprechen kann.“

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