§ 152 - Aufstellung des Bebauungsplans „Teurershof - Änderung Teurerweg“; hier: Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den o. g. Bebauungsplan am 26.06.2002 endgültig im Entwurf aufgestellt. Er wurde vom 29.07. bis 29.08.2002 öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sind im erforderlichen Umfang beteiligt worden.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen von den Trägern öffentlicher Belange und von der Bürgerschaft folgende Anregungen ein, die abzuwägen sind:

  1. Das Landratsamt hat grundsätzlich keine Einwendungen gegen die Planung, weist jedoch darauf hin, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist, wo genau und in welchem Umfang die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe ausgeglichen werden sollen. Es wird lediglich von der Anpflanzung standortgerechter Gehölze im Bereich des Teurersees gesprochen, die vertraglich zwischen der Waldorfschule und dem Landratsamt gesichert werden soll. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Vertrag nur zwischen dem Planungsträger (Stadt Schwäbisch Hall) und dem Landratsamt abzuschließen ist. Die Übertragung der Verpflichtung auf die Waldorfschule müsste dann durch die Stadt, beispielsweise im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages, erfolgen. Da die Ausgleichsflächen außerhalb des Bebauungsplanes liegen, weist das Landratsamt darauf hin, dass der Umfang der Bepflanzungen am See durch eine verbindliche Planung festzulegen ist, die dann Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages wird. Damit dieser Vertrag gefertigt werden kann, wird um die Übergabe der entsprechenden Unterlagen gebeten. Abwägungsvorschlag: Das Landratsamt erhält die geforderten Planunterlagen über die geplante Bepflanzung am Teurersee, als Grundlage für den abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Schwäbisch Hall. Gleichzeitig wird zwischen der Waldorfschule und der Stadt ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der beinhaltet, dass mit der Realisierung des Parkplatzes die Notwendigkeit für den erforderlichen Ausgleich eintritt und dann die im Vertrag zwischen Landratsamt und Stadt geschlossenen Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen sind.
  2. Von den Anliegern Ernst u. Antonie Weidner, Teurerweg 21, Jan u. Cornelie Christiansen, Teurerweg 19, Walter u. Barbara Jungmann, Teurerweg 25, Johannes u. Regina Eul, Teurerweg 29, Richard Noller, Teurerweg 23, Elisabeth Lober, Teurerweg 27 und Herbert u. Christine Scheurmann Teurerweg 17, gingen folgende gemeinschaftlich verfasste Anregungen ein: Unter Punkt 1.1 wird darauf hingewiesen, dass die katastermäßige Bezeichnung von Gebäude Teurerweg 24 richtig Nr. 21 lauten muss. Abwägungsvorschlag: Der genannte Bereich befindet sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist deshalb für dieses Verfahren nicht relevant. Der Vollständigkeit halber wird die Bezeichnung aber entsprechend ergänzt. Punkt 1.2 hat zum Inhalt, dass alle für das Gebiet bisher und auch künftig geltenden baunutzungsrechtlichen Festsetzungen eingezeichnet werden, da dies für die ordnungsgemäße Abwägung wichtig sei. Abwägungsvorschlag: Die genannten baunutzungsrechtlichen Festsetzungen sind Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Teurershof I Nr. 0192-01 und nicht Gegenstand dieser Planung. Ferner soll zur Abgrenzung der neu entstehenden privaten Parkplätze gegen den Gehweg am Teurerweg ein ausreichend bemessener Lärmschutzwall eingezeichnet und verbindlich vorgeschrieben werden. Dies soll auch für dessen Bepflanzung und die Bepflanzung im Bereich der neun Parkplätze gelten. Eine solche optische und nachbarschützende Maßnahme wäre auch die vernünftige Fortführung der Abgrenzung des Schulgeländes, wie sie im Bereich der Von-Palm-Straße und des Teurerwegs (bis zur Bushaltestelle) schon vorhanden ist. Abwägungsvorschlag: Ein Lärmschutzwall als Abgrenzung gegen den Gehstreifen am Teurerweg ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Einerseits befindet sich ein großer Teil des Parkplatzes auf etwa 0,50 bis 1,50 m tiefer liegendem Gelände. Andererseits wird der Parkplatz durch den vorgesehenen etwa 3,50 breiten Grünstreifen ausreichend vom Teurerweg abgerückt. Eine über das festgesetzte Maß hinausgehende Bepflanzung in diesem Bereich ist im Hinblick auf die gebotenen Sicherheitsaspekte für die Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes nicht zu befürworten. Punkt 1.3: Im Plan und auch in der Begründung ist verbindlich festzulegen, dass die Zufahrt zu den neu entstehenden Parkplätzen nur über die bisher schon vorhandene Waldorf-Zufahrt nahe der Einmündung des Teurerweges in die Von-Palm-Straße erfolgen darf. Neue oder zusätzliche Zufahrten sind den Anliegern nicht zumutbar. Die Begründung zum Bebauungsplan in Ziffer 4 (Erschließung) sei viel zu ungenau und müsse ergänzt bzw. präzisiert werden. Abwägungsvorschlag: Im Bebauungsplan Nr. 0192-01/05 (rechtskräftig seit dem 24.03.1992) ist der nördliche Bereich des Parkplatzes bereits als öffentliche Fläche ausgewiesen. Durch die neue Planung findet hier lediglich eine Umwidmung in private Stellplätze statt. Ebenfalls übernommen wurden zwei Ausfahrten der bisherigen Planung. Eine dritte Zufahrt wurde ergänzt. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist der funktionelle Ablauf des Parkplatzes über die geforderte bestehende Zufahrt an der Sporthalle nicht gewährleistet. Die Folge wäre ein überproportional zunehmender Parksuchverkehr, der umliegende Gebiete entsprechend stark belasten würde. Ein zügiges und damit weniger belastendes Fahren wäre nicht möglich, weshalb an der Planung festgehalten wird. Unter Punkt 2 wird darauf hingewiesen, dass zu den bestehenden Belästigungen mit dem Schulbetrieb durch Busse und Privat-Pkw sowie durch Besucher der Sporthalle in den Abendstunden die Anlieger nun zusätzlich mit erheblichen nächtlichen Ruhestörungen rechnen müssen, wenn der Betrieb in der Festscheune richtig läuft. Es wird davon ausgegangen, dass laut einem Artikel im Haller Tagblatt vom 01.08.02 über die Veranstaltungen zum Scheunensommer diese Aktivitäten erheblich umfangreicher ausfallen, als bei der Bürgerinformation von der Stadt geschätzt und zur Beruhigung der anwesenden Nachbarn und Bürger in Aussicht gestellt wurde. Zudem ist man der Auffassung, dass schon mit dem bisherigen Grad der Belästigungen die Grenze der Zumutbarkeit in einem „Reinen Wohngebiet“ überschritten sei und durch die geplanten zusätzlichen Parkplätze weitere Unruhe hinzu käme. Diese müsse auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden, indem z. B. die Anzahl der Stellplätze reduziert wird. Außerdem wird vorgeschlagen, Vorkehrungen zur Reduzierung der Lärmbelästigung und zur visuellen Verbesserung des bisherigen und künftigen Zustandes zu treffen. Darüber hinaus wird beantragt, dass die Stadtverwaltung vor der baurechtlichen Genehmigung dieser Parkplätze von der Waldorfschule eine Gesamterschließungsplanung für das Schulgelände fordert, damit nicht - wie bisher - im Wege der „Salami-Taktik“ immer wieder neue „Überraschungen“ auftreten. Schließlich liege die Schule nicht in einem Industrie- und Gewerbegebiet. Abwägungsvorschlag: Die Zahl der Veranstaltungen auf dem Schulgelände obliegt nicht der Stadt und ist nicht Gegenstand der Planung. In Anbetracht der vorgesehenen Mehrfachnutzung der Stellplätze durch den in unmittelbarer Nähe geplanten Neubau des evang. Kirchengemeindezentrums ist die vorgesehene Lage und Bündelung des Parkraums weiterhin sinnvoll. Eine funktionale Zuordnung von Parkplatz und Nutzern wird so optimiert. Die vorgeschlagene Reduzierung der Stellplätze würde nicht die erhoffte Entlastung für die Anlieger bringen, sondern den Straßenraum des Teurerweges noch stärker mit Parksuchverkehr sowie parkenden Fahrzeugen belasten. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung und zu der geforderten visuellen Verbesserung sind aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Weiter wird unter Punkt 2 um Beteiligung bzw. Vorinformation über den lt. Ziffer 6.1 der Begründung zum Bebauungsplan geforderten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Waldorfschule und dem Landratsamt gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag vorliegen muss, ehe der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschließt. Abwägungsvorschlag: Der genannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird nicht wie vorgesehen zwischen der Waldorfschule und dem Landratsamt geschlossen, sondern zwischen der Stadt als Planungsträger und dem Landratsamt. Die dort verbindlich und im einzelnen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe sind dann Grundlage für einen städtebaulichen Vertrag zwischen Waldorfschule und Stadt Schwäbisch Hall (siehe dazu auch Teil A. oben), der zum Satzungsbeschluss vorliegt. Zudem wird unter dem Punkt Begründung 1. darauf hingewiesen, dass durch den Bebauungsplan ein wertvolles Erholungsgebiet in der Nähe des beliebten Teurersees eine weitere Beschränkung und Entwertung erfährt. Obwohl dies in der Begründung zum Plan deutlich hervorgehoben wurde, sei es umso erstaunlicher, dass dann im Planwerk nicht in ausreichendem Maße schützende Vorschriften und Auflagen eingebaut worden seien. Abwägungsvorschlag: Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe werden mit dem Umweltschutzamt des Landratsamtes in ihrer Quantität und Qualität ausreichend festgelegt und vertraglich gesichert. Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Überdies wird unter Begründung 2. bedauert, dass die Bedürfnisse der vielen dort wohnenden - auch betagten und behinderten - Mitbürger bei der Stadt offensichtlich einen so geringen Stellenwert haben. Abwägungsvorschlag: Die vorliegende Planung sowie die angestrebte Mehrfachnutzung des Parkplatzes entlastet den öffentlichen Straßenraum optimal vom Suchverkehr und von parkenden Fahrzeugen. Dabei profitiert neben den Anliegern auch der angesprochene Personenkreis von dieser Entlastung. Außerdem wird von den Anliegern bestritten, dass Parkplätze in dieser Zahl notwendig seien und dass sie nur an dieser Stelle realisiert werden können. Ferner wird vorgebracht, dass die Stellplätze auf dem Gelände der Waldorfschule für den bisherigen Bedarf offensichtlich ausreichten, doch diese gar nicht von den Besuchern genutzt, sondern stattdessen die für die Anwohner gedachten Straßenparkplätze belegen würden. Ein weiterer Bedarf sei erst durch die Festscheune entstanden, der im Rahmen der Baugenehmigung hätte gelöst werden müssen. Außerdem entstehe der Eindruck, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit der rigorosen Durchsetzung des Bebauungsplanes Katzenkopf der Waldorfschule gewisse Zugeständnisse gemacht hat, um deren Widerstand auszuräumen und dass nun dieser „Wechsel“ eingelöst werden müsse. Darüber hinaus sei man sich sicher, dass bei größeren Veranstaltungen der Schule, wie bisher schon, der ganze Nahbereich zugeparkt sein wird. Dieses Problem werde mit den geplanten Parkplätzen nicht gelöst, sondern es würde lediglich den Forderungen des Baurechtes genüge getan. Die Stadt habe nicht zuletzt aus finanziellen Überlegungen ein großes Interesse daran, dass die Parkplätze (z. B. auch bei der Kirche) privat finanziert werden und dann trotzdem öffentlich zur Verfügung stehen. Für die Kirchenbesucher sei im dortigen Bereich immer ausreichend Stellfläche vorhanden gewesen. Ohne Schwierigkeiten könne man viele Straßenzüge in Hall auflisten, wo die Parksituation viel schlechter ist als am Teurerweg. Abwägungsvorschlag: Die Anzahl der Stellplätze begründet sich aus der angestrebten Mehrfachnutzung durch Kirche, Schule und Heim Schöneck. Die vorgesehene Lage wurde bereits unter Punkt 2. (siehe oben) abgewogen. Wer wann welche Parkplätze benutzt, ist nicht Gegenstand der Planung. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die straßenbegleitenden Stellplätze öffentlich sind und es deshalb jedermann erlaubt ist dort zu Parken, nicht nur einem begrenzten Personenkreis. Einerseits wird vom „zugeparkten Nahbereich“ gesprochen und andererseits wird die Zahl der Stellplätze als nicht nötig erachtet. Fakt ist, dass sich durch den Neubau des evang. Kirchengemeindezentrums mit einem umfangreicheren Aufgabenspektrum und der Festscheune der Waldorfschule weiterreichende Nutzungen als bisher ergeben. Deshalb wird im Hinblick auf eine Entlastung des Straßenraumes und des Umfeldes an der Planung festgehalten. Nach kurzer Aussprache teilt Oberbürgermeister Pelgrim auf entsprechende Frage von Stadtrat Denz mit, dass ein Antrag auf Herstellung der Sportaußenanlagen der Waldorfschule noch kommen könnte. Die Aktivierung einer bisher nicht genutzten, denkmalgeschützten Hoffläche sei aber kurz- und mittelfristig aus finanziellen Gründen nicht zu erwarten.

    Beschluss:

    - Empfehlung an den Gemeinderat -

    Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0192-1/07 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im Maßstab 1:500 vom 29.04.2002 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.

    (einstimmig - 19 -)
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