§ 155 - Ostumfahrung Schwäbisch Hall; hier: Vergabe der Verkehrsplanung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Nachdem zwischen dem Verkehrslandeplatz Hessental und dem Solpark eine neue Trasse für die Ostumfahrung gefunden wurde, ist eine detaillierte Verkehrsplanung zur Aufnahme in das Programm nach § 5 GVFG und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Die Kosten für die Ostumfahrung müssen noch im Einzelnen zwischen dem Landkreis und der Stadt vereinbart werden. Unabhängig davon, wer die Kosten dieser Planung trägt, wurde mit dem Straßenbauamt einvernehmlich festgelegt, dem Kreis und der Stadt ein leistungsfähiges Verkehrsplanungsbüro zu empfehlen.

Das Ingenieurbüro Fuchs & Partner aus Ellwangen kann die notwendigen Fachplanungen kurzfristig erstellen. Sie werden auf der Grundlage der HOAI angeboten und stufenweise in Auftrag gegeben.


Stadtrat Vogt teilt mit, dass die SPD-Fraktion derzeit keinem Vorhaben zustimmen könne, das städtisches Geld für Straßenbaumaßnahmen bereitstellt bzw. erfordert.

Beschluss:

Der Verkehrsplanung für die Ostumfahrung wird an das Ingenieurbüro Fuchs & Partner, Ellwangen, auf der Grundlage der HOAl vergeben.

(13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

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