§ 142 - Jahresabschluss der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation zum 31.12.2001 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG, Stuttgart, hat die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation Schwäbisch Hall GmbH geprüft und bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften und der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Der Abschlussprüfer konnte deshalb den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.

Am 08. Mai 2002 hat der Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse festgestellt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Dem Gemeinderat obliegt nach der städtischen Hauptsatzung die Zustimmung hierzu.


Es findet eine kurze befürwortende Aussprache statt, in der den Mitarbeitern, den Mitarbeiterinnen und der Geschäftsführung der Stadtwerke Anerkennung, Lob und Dank für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit ausgesprochen werden.

Geschäftsführer van Bergen weist auf die besorgniserregenden Konzentrationen im Stadtwerkebereich hin.

Überregionale Konzerne „schlucken“ viele kommunale Einrichtungen - sogar auch in Großstädten. Deswegen müssten die Haller Stadtwerke ihren Geschäftsbereich ausweiten, um flexibler sein und selbstständig bleiben zu können.

Beschluss:

  1. Vom Bericht des Aufsichtsrates vom 08.05.2002 wird Kenntnis genommen.
  2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Stadtwerke und der Hallkom Telekommunikation zum 31.12.2001, für die die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, wird festgestellt.
  3. Es wird zugestimmt, dass der Jahresgewinn der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in Höhe von 4.011.026, 98 DM, in dem der Jahresverlust der Hallkom Telekommunikation mit 65.096,20 DM bereits berücksichtigt ist, mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn von 3.135.555,54 DM unter Berücksichtigung der in 2001 vorgenommenen Gewinnausschüttung von 3.989,140,00 DM verrechnet wird. Somit beläuft sich der Bilanzgewinn per 31.12.2001 auf 3.157.442,52 DM, welcher zunächst auf neue Rechnung vorgetragen wird.
  4. Der Gesellschafter beschließt eine Ausschüttung in Höhe von 1.610.600,00 € (3.150.059,80 DM). Danach verbleibt ein Bilanzgewinn von 3.774,73 € (7.382,73 DM).
  5. Aufsichtsrat und Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation Schwäbisch Hall GmbH werden für das Jahr 2001 entlastet.

Den Mehreinnahmen in Höhe der Gewinnausschüttung von 1.610.600 € und den Mehrausgaben für die daraus zu zahlenden Steuern von voraussichtlich 339.837 € wird zugestimmt.

(einstimmig - 31 -)

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