§ 139 - Gründung des Eigenbetriebs Werkhof der Stadt Schwäbisch Hall und des Betriebs gewerblicher Art (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 08.07.02

Beschluss:

  1. Gründung des “Werkhofs” als Eigenbetrieb zum 01.01.2003.
  2. Gründung des Betriebs gewerblicher Art.
  3. Übertragung des Anlagevermögens auf der Grundlage der ausgewiesenen Restbuchwerte auf den „Werkhof“.
  4. Übertragung eines Kreditmarktdarlehen zum Ausgleich von Aktiva und Passiva in Höhe von 70 % des Restbuchwertes.
  5. Gewährung eines Eigenkapitalzuschusses in Höhe von 30 % des Restbuchwertes.
  6. Genehmigung der Betriebssatzung für den „Werkhof“ als Eigenbetrieb und
  7. Geschäftsordnung für diesen Eigenbetrieb.
(28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
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