§ 133 - Aufstellung des Bebauungsplans „Am Taubenhof“ in Hessental; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe BPA vom 15.07.02

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 0217-03 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im M 1:1000 vom 28.03.2002 mit Legende und Textteil.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Taubenhof werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 28.03.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des o. g. Bebauungsplans. Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 31 -)
Meine Werkzeuge