§ 131 - Bebauungsplanänderung „Teurershof II“; hier: Entwurfsaufstellung (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 15.07.02

Stadtrat Vogt bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wo an anderer Stelle evtl. noch Geschoss- bzw. Mietwohnungsbau geplant werden könnte.

Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 0192-02/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1:500 vom 17.06.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Teurershof II werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 17.06.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des o. g. Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 31 -)
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