§ 119 - Ostumfahrung; hier: Vergleichende Beurteilung der Varianten 3 und 6 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für die Verbindung zwischen der L 1060 und der B 19 im Bereich Gelbingen hat die Verwaltung mehrere Trassierungsvorschläge unterbreitet. Die Varianten, die als Ergebnis der unterschiedlichen Diskussionen in den Ortschaftsräten formuliert wurden, sind vom Ingenieurbüro Schaechterle im Hinblick auf ihre Akzeptanz beurteilt worden.

Das Büro rät dazu, der Variante 3 als nördliche Umfahrung von Altenhausen den Vorzug zu geben.

Im Rahmen der Diskussion mit den Ortschaftsräten Tüngental und Weckrieden wurde vom OR Tüngental eine weitere Variante in die Diskussion gebracht. Es handelt sich um einen früheren Vorschlag, der eine Trassierung zwischen der Nordgrenze des Solparkes und der Südgrenze des Flugplatzgeländes empfiehlt. Die Verwaltung hat zugesagt, die beiden verbleibenden Trassenvarianten im Hinblick auf ihre Machbarkeit und ihre zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierbare Umweltverträglichkeit zu untersuchen, um dem Gemeinderat eine Empfehlung geben zu können. Die Beurteilungskriterien für beide Trassenvarianten gliedern sich in folgende Komponenten:

  1. Baulänge
  2. Anbindung an vorhandene Straßensysteme
  3. Kosten
  4. Wirtschaftlichkeit
  5. Förderfähigkeit
  6. Grundstücksverfügbarkeit
  7. Nachhaltigkeit
  8. ökologische Belange
  9. landwirtschaftliche Belange
  10. Lärmemissionen
  11. Sichtschutzmaßnahmen

Im Folgenden ist eine Kurzbeurteilung jeder Trassenvariante im Hinblick auf die genannten Parameter dargestellt:

(Anmerkung des Verfassers: Die vom Ortschaftsrat ergänzend zur Diskussion gestellte Trassenvariante zwischen Solpark und Flugplatz wird als Variante 6 bezeichnet).

Synoptische Gegenüberstellung der Trassenvarianten


<td>Herstellungskosten vermutlich geringer, da die Grundstücke sich zum größten Teil im Eigentum der Stadt befinden und die Baustrecke kürzer ist.</td><tr><td colspan=2 align=center>
4. Wirtschaftlichkeit</td></tr><tr><td>Trassen vergleichbar, Rückbau und Neubau der bestehenden Kreuzung östlich von Altenhausen erforderlich.</td><td>Trassen vergleichbar, Rückbau und Neubau des Straßenanschlusses an die K 2600 erforderlich.
Sofern das vorhandene, vor kurzem errichtete Regenrückhaltebecken abgebaut und neu errichtet werden muss verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit deutlich.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
5. Förderfähigkeit
(Gemäß der Förderrichtlinie dürfen nur eine sehr geringe Anzahl von Straßenanschlüssen auf eine Umfahrungsstraße einmünden, da sonst diese Straße frühzeitig die Qualität einer innerörtlichen Verbindungsstraße erhält.)</td></tr><tr><td>Förderfähigkeit grundsätzlich gegeben, jedoch abhängig von Anzahl der Straßenanschlüsse.</td><td>Förderfähigkeit grundsätzlich gegeben, jedoch abhängig von Anzahl der Straßenanschlüsse an das vorhandene Straßensystem des Solparkes.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
6. Grundstücksverfügbarkeit</td></tr><tr><td>Grundstücksverfügbarkeit nur eingeschränkt gegeben, Grundstücksbeschaffung muss über ein Zweckflurbereinigungsverfahren erreicht werden.</td><td>Grundstücke befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum, lediglich die Grundstücksflächen im Bereich der Verbindungsstraße zwischen K 2565 und der L 2218 müssen zusätzlich erworben werden.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
7. Nachhaltigkeit</td></tr><tr><td>Langfristig bieten sich durch die großräumige Umfahrung des Solparkes und Altenhausens erhebliche ergänzende Erschließungspotentiale an.</td><td>Durch sehr engräumige Umfahrung des Solparkes sind weitere Erschließungspotentiale nicht gegeben.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
8. Ökologische Belange</td></tr><tr><td>Trassen in ihren ökologischen Auswirkungen vergleichbar. Ökologisches Gutachten liegt als Anlage der Sitzungsvorlage bei.</td><td>Trassen in ihren ökologischen Auswirkungen vergleichbar. Ökologisches Gutachten liegt vor.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
9. Landwirtschaftliche Belange</td></tr><tr><td>Die Trasse verläuft ab Altenhausen überwiegend durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die zum Teil neu parzelliert werden müssten.</td><td>Trasse verläuft überwiegend über landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen, so dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Landwirtschaft gegeben sind.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
10. Lärmemissionen</td></tr><tr><td>Trasse führt in 150 m Abstand an dem sehr dünn besiedelten östlichen Ortsrand von Altenhausen vorbei, die zulässigen Werte werden eingehalten bzw. unterschritten. </td><td>Trasse führt in weniger als 100 m Abstand an zwei sehr dicht besiedelten Wohnblocks vorbei. Die Lärmbelastung ist zwar aufgrund der planungsrechtlichen Einordnung der Wohnungen als Gewerbegebiet im Rahmen des gesetzlich zugelassenen, doch sind die Freibereiche von einem erhöhten Schallpegel betroffen. Ihre Nutzbarkeit muss, sofern keine Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, als deutlich eingeschränkt bezeichnet werden.</td></tr><tr><td colspan=2 align=center>
11. Sichtschutzmaßnahmen</td></tr><tr><td>Keinerlei Sichtschutzmaßnahmen notwendig.</td><td>Evtl. Sichtschutzmaßnahmen zwischen Start- und Landebahn und der Umfahrungsstraße notwendig, diese Maßnahmen sind kostenmäßig der Umfahrungsstraße zuzuordnen. </td></tr></table>

Zusammenfassende Beurteilung:

Die Trasse 3 bietet im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, die Lärmemissionen und die Anbindung an vorhandene Straßensysteme sicherlich Vorteile gegenüber der Variante 6.

Die zu erwartenden geringeren Kosten, die Grundstücksverfügbarkeit sowie die Vermeidung von Konflikten mit landwirtschaftlichen Belangen lassen letztere aber insgesamt geringfügig vorteilhafter erscheinen als Variante 3.

Aus Sicht der Verwaltung steht der Realisierung bzw. der Festlegung der Variante 6 als Trassenentwurf nichts entgegen.

Hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit und der Netzwirkung und damit der Entlastung anderer Straßen sind zwischen den beiden Varianten nur äußerst geringe Unterschiede zu erwarten.


Stadträte Dr. Graf von Westerholt, H. Baumann und Neidhardt sprechen sich dafür aus, diese Planung weiterzubetreiben.

Stadtrat Vogt äußert Bedenken wegen der hohen Folgekosten - auch bezüglich der hierfür notwendigen Verschwenkung der Landebahn - im Hinblick auf die derzeitigen Finanzprobleme der Stadt. S. E. sollte man die Maßnahme evtl. auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass die Realisierung dieses Vorhabens haushaltsmäßig in den nächsten 2 bis 3 Jahren noch nicht relevant sei.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass sie heute noch kein Votum abgeben könne, da sie die kurzfristig übergebenen umfangreichen Unterlagen erst noch genau studieren müsste.

Nach weiterer kurzer Aussprache bittet Stadtrat Denz, sobald wie möglich die Gesamtkosten inklusive Lärmschutzmaßnahmen für das Vorhaben zu nennen.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Vom Ergebnis des o. g. Trassenvergleichs wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vollständige Rechtsverfahren auf der Basis der Variante 6 (zwischen Solpark und Flugplatz) durchzuführen, nachdem die grundsätzliche Förderfähigkeit vom Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt wurde.

(13 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge
Variante 3Variante 6

1. Streckenlänge
Neubaustrecke 3,35 kmNeubaustrecke 2,93 km

2. Anbindung an vorhandene Straßen
Derzeit an Erschließungssystem des Solparkes angebunden, Kreuzung wurde vor kurzem fertiggestellt, für die Umfahrung von Altenhausen ist es notwendig einen neuen Kreuzungspunkt zwischen der Ostumfahrung und der K 2565 herzustellen.Neuer Kreuzungspunkt an der K 2600 und neuer Erschließungsanschluss an das Straßensystem des Solparkes erforderlich.
Weitere Anbindungen an das Straßensystem des Solparkes möglich (müssten noch mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt werden.)

3. Kosten
Herstellungskosten vermutlich höher, da Grundstücke i>nicht im Besitz der Stadt</i> sind, die Baustrecke ist länger, Neubau von parallelen Feldwegen ist erforderlich
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