11264/meetingminutes/11277/paragraph

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Die zu erwartenden geringeren Kosten, die Grundstücksverfügbarkeit sowie die Vermidung von Konflikten mit landwirtschaftlichen Belangen lassen letzere aber insgesamt geringfügig vorteilhafter erscheinen als Variante 3.<br>Aus Sicht der Verwaltung steht der Realisierung bzw. der Festlegung der Variante 6 als Trassenentwurf nichts entgegen.
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Hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit und der Netzwirkung und damit der Entlastung anderer Straßen sind zwischen den beiden Varianten nur äußerst geringe Unterschiede zu erwarten.
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<u>Stadträte Dr. Graf von Westerholt, H. Baumann und Neidhardt</u> sprechen sich dafür aus, diese Planung weiterzubetreiben.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> gibt bekannt, dass die Realisierung dieses Vorhabens haushaltsmäßig in den nächsten 2 bis 3 Jahren noch nicht relevant ist.<br>
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Vom Ergebnis des o. g. Trassenvergleichs wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vollständige Rechtsverfahren auf der Basis der Variante 6 (zwischen Solpark und Flugplatz) durchzuführen, nachdem die grundsätzliche Förderfähigkeit vom Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt wurde.
 
Vom Ergebnis des o. g. Trassenvergleichs wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vollständige Rechtsverfahren auf der Basis der Variante 6 (zwischen Solpark und Flugplatz) durchzuführen, nachdem die grundsätzliche Förderfähigkeit vom Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt wurde.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 11:17 Uhr

Sachvortrag:

Für die Verbindung zwischen der L 1060 und der B 19 im Bereich Gelbingen hat die Verwaltung mehrere Trassierungsvorschläge unterbreitet. Die Varianten, die als Ergebnis der unterschiedlichen Diskussionen in den Ortschaftsräten formuliert wurden, sind vom Ingenieurbüro Schaechterle im Hinblick auf ihre Akzeptanz beurteilt worden.

Das Büro rät dazu, der Variante 3 als nördliche Umfahrung von Altenhausen den Vorzug zu geben.

Im Rahmen der Diskussion mit den Ortschaftsräten Tüngental und Weckrieden wurde vom OR Tüngental eine weitere Variante in die Diskussion gebracht. Es handelt sich um einen früheren Vorschlag, der eine Trassierung zwischen der Nordgrenze des Solparkes und der Südgrenze des Flugplatzgeländes empfiehlt. Die Verwaltung hat zugesagt, die beiden verbleibenden Trassenvarianten im Hinblick auf ihre Machbarkeit und ihre zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierbare Umweltverträglichkeit zu untersuchen, um dem Gemeinderat eine Empfehlung geben zu können. Die Beurteilungskriterien für beide Trassenvarianten gliedern sich in folgende Komponenten:

  1. Baulänge
  2. Anbindung an vorhandene Straßensysteme
  3. Kosten
  4. Wirtschaftlichkeit
  5. Förderfähigkeit
  6. Grundstücksverfügbarkeit
  7. Nachhaltigkeit
  8. ökologische Belange
  9. landwirtschaftliche Belange
  10. Lärmemissionen
  11. Sichtschutzmaßnahmen

Im Folgenden ist eine Kurzbeurteilung jeder Trassenvariante im Hinblick auf die genannten Parameter dargestellt:

(Anmerkung des Verfassers: Die vom Ortschaftsrat ergänzend zur Diskussion gestellte Trassenvariante zwischen Solpark und Flugplatz wird als Variante 6 bezeichnet).

Synoptische Gegenüberstellung der Trassenvarianten

Variante 3
Variante 6
1. Streckenlänge
Neubaustrecke 3,35 km Neubaustrecke 2,93 km
2. Anbindung an vorhandene Straßen
Derzeit an Erschließungssystem des Solparks angebunden, Kreuzung wurde vor kurzem fertiggestellt, für die Umfahrung von Altenhausen ist es notwendig, einen neuen Kreuzungspunkt zwischen Ostumfahrung und K 2565 herzustellen

Neuer Kreuzungspunkt an der K 2600 und neuer Erschließungsanschluss an das Straßensystem des Solparks erforderlich.

Weitere Anbindungen an das Straßensystem des Solparks möglich (müssten noch mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt werden.

3. Kosten

Herstellungskosten vermutlich höher, da Grundstücke nicht im Besitz der Stadt sind, die Baustrecke ist länger, Neubau von parallelen  Feldwegen erforderlich.
Herstellungskosten vermutlich geringer, da die Grundstücke sich zum größten Teil im Eigentum der Stadt befinden und die Baustrecke kürzer ist.
4. Wirtschaftlichkeit

Trassen vergleichbar, Rückbau und Neubau der bestehenden Kreuzung östlich von Altenhausen erforderlich.
Trassen vergleichbar, Rückbau und Neubau des Straßenanschlusses an die K 2600 erforderlich.
Sofern das vorhandene, vor kurzem errichtete Regenrückhaltebecken abgebaut und neu eingerichtet werden muss, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit deutlich.
5. Förderfähigkeit
(Gemäß der Forderrichtlinie darf nur eine sehr geringe Anzahl von Straßenanschlüssen auf eine Umfahrungsstraße einmünden, da diese sonst frühzeitig die Qualität einer innerörtlichen Verbindungsstraße erhält.)

Förderfähigkeit grundsätzlich gegeben, jedoch abhängig von Anzahl der Straßenanschlüsse. Förderfähigkeit grundsätzlich gegeben, jedoch abhängig von Anzahl der Straßenanschlüsse an das vorhandene Straßensystem des Solparks.
6. Grundstücksverfügbarkeit
Grundstücksverfügbarkeit nur eingeschränkt gegeben, Flächenbeschaffung muss über Zweckflurbereinigungsverfahren erreicht werden. Grundstücke befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum, lediglich die Flächen im Bereich der Verbindungsstraße zwischen K 2665 und L 2218 müssten zusätzlich erworben werden.
7. Nachhaltigkeit
Langfristi bieten sich durch die großräumige Umfahrung des Solparks und Altenhausens erhebliche ergänzende Erschließungspotentiale an. Durch die engräumige Umfahrung des Solparks sind weitere Erschließungspotentiale nicht gegeben.
8. Ökologische Belange
Trassen in ihren ökologischen Auswirkungen vergleichbar. Ökologisches Gutachten liegt vor. Trassen in ihren ökologischen Auswirkungen vergleichbar. Ökologisches Gutachten liegt vor.
9. Landwirtschaftliche Belange
Die Trasse verläuft ab Altenhausen überwiegend durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die zum Teil neu prazelliert werden müssten. Trasse verläuft überwiegend über landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen, so dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Landwirtschaft gegeben sind.
10. Lärmimissionen
Trasse führt in 150 m Abstand an dem dünn besiedelten östlichen Ortsrand von Altenhausen vorbei, die zulässigen Werte werden eingehalten bzw. überschritten. Trasse führt in weinger als 100 m Abstand an zwei dicht besiedelten Wohnblöcke vorbei. dIe Lärmbelastung ist zwar aufgrund der planungsrechtlichen Einordnung der Wohnungen als Gewerbegebiet im Rahmen des gesetzlich zugelassen, doch sind die Freibereiche von einem erhöhten Schallpegel betroffen. Ihre Nutzbarkeit muss, sofern keine Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, als deutlich eingeschränkt bezeichnet werden.
11. Sichtschutzmaßnahmen
Keine Sichtschutzmaßnahmen notwendig. Evtl. Sichtschutzmaßnahmen zwischen Start- und Landebahn und der Umfahrungsstraße notwendig, diese sind kostenmäßig der Umfahrungsstraße zuzuordnen.


Zusammenfassende Beurteilung:

Die Trasse 3 bietet im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, die Lärmemissionen und die Anbindung an vorhandene Straßensysteme sicherlich Vorteile gegenüber der Variante 6.

Die zu erwartenden geringeren Kosten, die Grundstücksverfügbarkeit sowie die Vermidung von Konflikten mit landwirtschaftlichen Belangen lassen letzere aber insgesamt geringfügig vorteilhafter erscheinen als Variante 3.
Aus Sicht der Verwaltung steht der Realisierung bzw. der Festlegung der Variante 6 als Trassenentwurf nichts entgegen.

Hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit und der Netzwirkung und damit der Entlastung anderer Straßen sind zwischen den beiden Varianten nur äußerst geringe Unterschiede zu erwarten.


Stadträte Dr. Graf von Westerholt, H. Baumann und Neidhardt sprechen sich dafür aus, diese Planung weiterzubetreiben.

Stadtrat Vogt äußert Bedenken wegen der hohen Folgekosten - auch bezüglich der hierfür notwenigen Verwernkung der Landebahn - im Hinblick auf die derzeitigen Finanzprobleme der Stadt. S. E. sollte man die Maßnahme evtl. auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass die Realisierung dieses Vorhabens haushaltsmäßig in den nächsten 2 bis 3 Jahren noch nicht relevant ist.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass sie heute noch kein Votum abgeben könne, das sie die kurzfristig übergebenen umfangreichen Unterlagen erst noch genau studieren müsste.

Nach weiterer kurzer Aussprache bittet Stadtrat Denz, sobald wie möglich die Gesamtkosten inklusive Lärmschutzmaßnahmen für das Vorhaben zu nennen.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Vom Ergebnis des o. g. Trassenvergleichs wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vollständige Rechtsverfahren auf der Basis der Variante 6 (zwischen Solpark und Flugplatz) durchzuführen, nachdem die grundsätzliche Förderfähigkeit vom Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt wurde.

(13 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)


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