§ 121 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadtheide - westliche Erweiterung“; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Gemäß Beschluss des Gemeinderates hat der o. g. Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind nochmals die am Verfahren zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange angehört worden. Dabei ging folgende Anregung ein:

Das Landratsamt als Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die im Rahmen des landschaftspflegerischen Ausgleichskonzeptes vorgeschlagenen Maßnahmen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert werden müssen. Die Eingrünung der zur freien Landschaft gelegenen Betriebsgrundstücke muss von der Stadt hergestellt und über entsprechende Dienstbarkeiten abgesichert oder die Herstellung und Instandhaltung über Dienstbarkeiten gesichert werden.

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung wird dem Bebauungsplan zu gestimmt.

Abwägungsvorschlag:

Der entsprechende öffentlich-rechtliche Vertrag ist bereits unterschrieben, die Verpflichtung der Stadt, die Eingrünung der privaten Grundstücksflächen zur freien Landschaft hin mit Dienstbarkeiten absichern, ist ebenfalls zugesagt worden. Somit können die Bedenken des Landratsamtes sachgerecht abgewogen werden.

Weitere Anregungen wurden zu diesem Bebauungsplan weder im Rahmen der Anhörung noch im Rahmen der Auslegung vorgebracht.

Der Satzungsbeschluss kann somit gefasst werden.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.

Der Bebauungsplan Nr. 0181-02/03 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im M 1:500 vom 04.07.2001 mit Legende und Textteil.

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet “Stadtheide-westliche Erweiterung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.07.2001. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des o. g. Bebauungsplanes.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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