§ 118/2 - Fragestunde: Baurechtliche Vorschriften in Bebauungsplänen; hier: Unzulässigkeit von Außenantennen bzw. sog. Antennenschüsseln (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Comtesse weist auf die Unzulässigkeit von Antennenschüsseln hin, da fast überall Anschlussmöglichkeiten an erdverlegte Breitbandkabel bestehen.

Bürgermeister Stadel teilt mit, dass nach einem höchstrichterlichen Urteil auch jedermann sog. Antennenschüsseln anbringen darf, da die Richter der Informationsfreiheit eine höhere Priorität einräumen als dem Baurecht bzw. der Ästhetik/ Optik und der Stadtgestaltung.

In diesem Zusammenhang weist Stadtrat Neidhardt auf eine „Schüssel“ an dem denkmalgeschützten, erst kürzlich renovierten Altstadtgebäude der Stadtmühle am Steinernen Steg hin, die sehr störend wirkt und entfernt werden sollte.

Bürgermeister Stadel sagt eine Prüfung zu.

Stadtrat Unser spricht sich für moderne, leistungsfähige Antennenschüsseln und gegen die veralteten Breitbandkabel aus. Es gebe heute sehr unauffällige und gute Ausführungen, mit denen wesentlich mehr Programme in besserer Qualität als mit den Erdkabeln empfangen werden könnten.


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