§ 111 - Nutzungsentgelte für Veranstaltungen in städtischen Sport-/ Festhallen (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 10.06.02

Beschluss:

Die Einführung der neuen Nutzungsentgelte für Veranstaltungen in städtischen Sport-/Festhallen, Vermietung der Aulen in den Schulzentren in Einzelfällen ab 01.07.2002 und der kostenlosen Hallennutzung (ohne Hagenbachhalle und Neubausaal) durch die Vereine ein Mal pro Jahr im bisherigen Rahmen wird zugestimmt.

Für letzteres gilt, dass dabei keine Hausmeisterdienste in Anspruch genommen werden und das Aufräumen und Reinigen von den Nutzern in eigener Regie übernommen wird. Dabei kann vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung eine entsprechende Kaution verlangt werden, die erst nach ordnungsgemäßer Erledigung der notwendigen Arbeiten und eventueller Beseitigung von Schäden etc. zurückgezahlt wird.

(einstimmig - 29 -)

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