§ 108 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Kreissparkasse“; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 17.06.02

Beschluss:

  1. Der genannte Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im M 1:500 vom 04.02.2002 mit Legende, Textteil und Begründung.
  2. Die örtliche Bauvorschrift für das Baugebiet „Solpark - Änderung Kreissparkasse“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Testteil des Stadtplanungsamts vom 04.02.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/04. Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt. (26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
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