§ 94 - Genehmigung der Grundschule Rollhof als Ganztagsgrundschule nach dem Schulgesetz (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 07.10.2015 einstimmig beschlossen, beim RP Stuttgart den Antrag auf Umwandlung der Ganztagsschule Rollhof auf Schulversuchsbasis in eine Ganztagsschule nach Schulgesetz zu stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 26. Februar 2016 mitgeteilt, dass dem Antrag der Stadt zur Umwandlung der Grundschule Rollhof in eine Ganztagsschule nach Schulgesetz zugestimmt wird. Somit startet die Grundschule Rollhof ihren Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2016/17 als Grundschule nach § 4 a Schulgesetz an 4 Tagen mit jeweils 8 Stunden (7.30 – 15.30 Uhr). Für die Kinder ist die Teilnahme an der Ganztagsschule nach Schulgesetz kostenfrei. Es entstehen für die Ganztagskinder Kostenbeiträge für das Mittagessen oder bei Inanspruchnahme für ergänzende Angebote (KEA) nach den derzeit gültigen Richtlinien der Stadt. Bei Bedarf (mind. 7 Kinder) werden im Anschluss an den Ganztagsbetrieb der Schule kommunale Ergänzungsangebote (KEA) eingerichtet.

Parallel zur Ganztagsschule wird es für Kinder, die sich nicht für den Ganztagsbetrieb entscheiden, auch weiterhin ein kostenpflichtiges Angebot der Stadt täglich von 12.00 – 14.00 Uhr geben (KEA - ehemals verlässliche Grundschule), sofern sich mindestens 10 Kinder hierfür anmelden.

Der Ganztagsbetrieb an der Grundschule Rollhof wird seit Beginn des Schuljahres 2007/08 und auch künftig mit Fachpersonal der AWO durchgeführt. Die hauswirtschaftliche Versorgung der Mensa obliegt ebenfalls der AWO. Mit der Umstellung auf die Ganztagsschule nach Schulgesetz ist künftig die Schulleitung für die Organisation und Durchführung der Angebote in der  Ganztagsschule verantwortlich. Der Ansprechpartner für die AWO ist künftig die Schulleitung. Für die Angebote im KEA-Bereich ist Ansprechpartner die Stadt.

Haushaltsmittel stehen 2016 und 2017 in Höhe von jeweils 133.500 € zur Verfügung. Die Umwandlung in eine Ganztagsschule nach Schulgesetz werden sich die Ausgaben für die Stadt bei gleichem Angebot künftig verringern.


Von der Genehmigung der Grundschule Rollhof als Ganztagesgrundschule nach dem Schulgesetz wird Kenntnis genommen.

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