§ 91 - Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit am Verkehrsknoten K 2576/ Westumfahrung/ Abzweigung Gottwollshausen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der K 2576/ Westumfahrung bei der Abzweigung Gottwollshausen/ Wohngebiet Breiteich 172.000 € bewilligt. Dabei kam auch zum Ausdruck, dass die Leistungsfähigkeit dieser Einmündung bereits jetzt in den Spitzenstunden grenzwertig ist und deshalb untersucht werden soll, wie diese mit Blick auf den stark zunehmenden Verkehr verbessert werden kann.

Daraufhin hat der Fachbereich Planen und Bauen für den Verkehrsknoten ein Verkehrsgutachten erstellen lassen, welches sowohl Aussagen zum aktuellen Verkehrsgeschehen als auch zu den neu induzierten Verkehren durch die Wohnbebauung und zu der räumlichen Verteilung dieser Verkehre im vorhandenen Straßennetz beinhaltet. Des weiteren wurde die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens im Bestand und im Planfall (mit geplanter Wohnbebauung) überprüft und eine Aussage getroffen, ab welcher Verkehrsstärke der Knotenpunkt nicht mehr leistungsfähig und eine Veränderung der Verkehrsführung notwendig ist.

Ausgehend von einer Verkehrszählung am 02.02.2016 ergibt sich in der Spitzenstunde von 7.00 bis 8.00 Uhr eine Verkehrsbelastung von 1.530 Kfz und in der Spitzenstunde von 16.00 bis 17.00 Uhr eine Belastung von 1.461 Kfz.

Im Ergebnis bedeutet dies:
Zur morgendlichen Spitzenstunde wird der Knotenpunkt mit der Qualitätsstufe F bewertet. Diese Qualitätsstufe bedeutet, dass der Knotenpunkt überlastet ist. Dies betrifft insbesondere den Verkehr, der von Gottwollshausen bzw. dem Wohngebiet Breiteich kommt und links Richtung Schwäbisch Hall in die Westumfahrung einbiegen muss.

Zur abendlichen Spitzenstunde wird der Knotenpunkt mit der Qualitätsstufe E bewertet. Dies bedeutet, dass die Kapazitätsgrenze erreicht ist und es zu Überstauungen kommt. Auch in diesem Fall ist dafür das Linkseinbiegen aus östlicher Richtung ausschlaggebend. Die übrigen Verkehrsströme werden mit der Qualitätsstufe A und B bewertet.

Die Wartezeiten des Knotenpunktarmes aus östlicher Richtung können sehr hoch werden und die Rückstaus dementsprechend lang.
Im Prognose-Nullfall 2030 ergibt sich zur morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe F.

Fazit:
Der Knotenpunkt ist schon zum Zeitpunkt Anfang Februar 2016 nicht mehr leistungsfähig gewesen. Dementsprechend ist er auch im Prognose-Nullfall 2030 nicht leistungsfähig und wird mit der Qualitätsstufe F bewertet.

Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit (speziell für die Linkseinbieger aus östlicher Richtung) kann nur durch die Planung einer Lichtsignalanlage oder (falls ausreichend Flächen zur Verfügung stehen) durch einen Kreisverkehr erreicht werden.

Aufgrund dieser Sachlage schlägt die Verwaltung vor, statt einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eine vollverkehrsabhängige Signalisierung des Verkehrsknotens durchzuführen. Damit wird das Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses besser erreicht. Die vorhandenen 172.000 € dürften überschlägig auch für eine Vollsignalisierung ausreichen.

Bei der Seitenradarmessung vom 17. - 23.02.2016 hat sich gezeigt, dass die Zahl der über 80 km/h Fahrenden gegenüber der Messung vom 09. - 15.10.2015 von 25.261 Kfz auf 14.814 Kfz zurückgegangen ist. Dies ist nicht zuletzt auf die verstärken Geschwindigkeitskontrollen zurückzuführen, die weiterhin vorgesehen sind. Das Unfallgeschehen ging ebenfalls zurück.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 12.05.2016.

Anlage: Verkehrsgutachten BrennerPlan GmbH, April 2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim erwähnt nochmals die Entstehungsgeschichte. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zugestimmt. Aufgrund der schnellen Besiedlung des Baugebiets An der Breiteich bestand die Notwendigkeit, den Verkehrsknoten neu zu bewerten. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass der Knotenpunkt nicht mehr tragfähig ist. In der Vorberatung im BPA am 18.04.2016, § 76 kam neben dem Verwaltungsvorschlag einer vollverkehrsabhängigen Ampelanlage auch die Lösung durch einen Kreisverkehr zur Sprache. Die Vorberatungen haben ergeben, dass die Lösungsmöglichkeiten Ampelanlage und Bau eines Kreisverkehrs nebeneinander gestellt und Kosten bzw. Folgekosten hinterlegt werden. Es erfolgt eine Absprache mit den Landkreis. Bis zur Umsetzung werden Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch ein mobiles Gerät durchgeführt.

Stadtrat Reber und seine Fraktion favorisieren die vollverkehrsabhängige Ampelanlage. Diese ist auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsdisziplin und der Ökologie die richtige Lösung. Das Ziel eines gefahrlosen Ein- bzw. Abbiegens ist durch eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht gegeben.

Stadträtin Jörg-Unfried legt Wert darauf, dass die bedarfsabhängige Ampel zu jeder Zeit eingeschaltet ist. Sie hält den Kreisverkehr ebenfalls für die bessere Lösung. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Linksabbiegespur in das Wohngebiet Breiteich zu kurz ist und ein Gefahrenpotential darstellt. Darüber hinaus legt sie Wert auf eine langfristige Lösung, da - wie bereits des öfteren erwähnt - das Wohngebiet Breiteich noch nicht vollständig besiedelt ist.

Stadtrat Baumann fordert mit Nachdruck einen Kreisverkehr. Dies sollte auch deutlich gegenüber den Landkreis vertreten werden. Er hält einen Kreisverkehr für machbar - die Flächen sind vorhanden. Er stellt darüber hinaus fest, dass ein Kreisverkehr schon fast überall in Baden-Württemberg Standard ist.

Stadtrat Rempp hinterfragt den Widerspruch „mobile Anlage“ und „installiert“ im Beschlussantrag.

Oberbürgermeister Pelgrim konkretisiert: Es werden mit einer mobilen Überwachungsanlage Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Für Stadträtin Niemann hat die Sicherheit oberste Priorität. Sie spricht sich neben der Empfehlung des BPA vom 18.04.2016 für die Umsetzung eines Kreisverkehrs aus.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fragt sich hingegen, wie eine Finanzierung aussehen könnte. Er vermutet, dass der Landkreis sich durch das Gutachten nicht beeindrucken lässt und somit auch kein Geld investieren wird.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte die Ebenen „Zuständigkeit“ (= Landkreis) und „Finanzierung“ unterscheiden. Auch er vermutet, dass der Landkreis bei der Finanzierung nicht mitwirkt - er möchte jedoch noch Fördermöglichkeiten ausloten.

Stadtrat Kaiser spricht sich für die veränderte Beschlussvorlage aus den Vorberatungen aus und möchte auf einer vernünftigen Grundlage entscheiden.

Stadtrat Baumann bittet nachdrücklich darum, die Priorisierung des Kreisverkehrs in den Beschluss mit aufzunehmen. Selbstverständlich sollen die weiteren Vorgaben (Kostenschätzung, Folgekosten) erhoben werden.

Oberbürgermeister Pelgrim formuliert die Erweiterung des Beschlussvorschlags auf Vorschlag der FWV-Fraktion: Im Bewusstsein einer grundsätzlichen Priorisierung eines Kreisverkehrs, aufgrund der Geschwindigkeitsproblematik und der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens werden die beiden Lösungsmöglichkeiten Ampelanlage und Bau eines Kreisverkehrs nebeneinander gestellt und mit Kosten bzw. Folgekosten hinterlegt. Hinsichtlich dieser Lösungsmöglichkeiten erfolgt eine Absprache mit dem Landkreis Schwäbisch Hall.
(29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Beschluss

- vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat -

  1. Im Bewusstsein einer grundsätzlichen Priorisierung eines Kreisverkehrs, aufgrund der Geschwindigkeitsproblematik und der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens werden die beiden Lösungsmöglichkeiten Ampelanlage und Bau eines Kreisverkehrs nebeneinander gestellt und mit Kosten bzw. Folgekosten hinterlegt. Hinsichtlich dieser Lösungsmöglichkeiten erfolgt eine Absprache mit dem Landkreis Schwäbisch Hall.
     
  2. Bis zur Umsetzung einer der o. g. Lösungen werden über eine mobile Anlage Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.

(einstimmig - 32 -)
 

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