§ 2 - Unterrichtung des Gemeinderates nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO über die Ergebnisse der GPA-Prüfung bei der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg - im nachfolgenden GPA - ist für die überörtliche Prüfung bei der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist Schwäbisch Hall" zuständig.
Die Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetrieb erfolgte für die Haushaltsjahre 2005 bis 2013 in der Zeit vom 01.06.2015 bis 03.07.2015 bei der Stadtverwaltung und anschließend bei der GPA. Gegenstand der Prüfung war auch die Eröffnungsbilanz der Stiftung zum 01.01.2010 sowie die Umstellung des Rechnungswesens auf das NKHR (Doppik).

Der Prüfbericht der GPA vom 21.12.2015 ist am 23.12.2015 bei der Stadt eingegangen.

Nach § 114 Abs. 4 Satz 2  ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Die Verwaltung  kommt dieser Verpflichtung dadurch nach, dass dem Gemeinderat die Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Feststellungen der GPA zur Verfügung gestellt wird.
Der komplette Prüfbericht kann bei Bedarf im Fachbereich Finanzen eingesehen werden.

Anlage: Stellungnahme Fachbereich Finanzen vom 18.04.2016

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die wesentliche Ergebnisse der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist Schwäbisch Hall" für die Haushaltsjahre 2005 und 2013 zur Kenntnis.

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