§ 95 - Ausbau der K 2576 zwischen B 14 und B 19; hier: Planung Vorentwurf März 2002 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 13.05.2002

Entsprechend der Diskussion im Bau- und Planungsausschuss am 13.05.2002 wurde zwischenzeitlich die Frage, ob die Trassenführung der aktuellen Variante C 2 im Bereich der Heimbachsiedlung/ Freizeitgelände Teurershof mit dem Bürgerentscheid vom 21.01.2001 prinzipiell vereinbar ist, vom Regierungspräsidium Stuttgart rechtlich beurteilt. Mit Schreiben vom 10.06.2002 wurde der Stadt mitgeteilt, dass die Trasse C 2 von den Planungsgrundsätzen der Variante C nicht abweicht und daher keine Grundlage für die Durchführung eines abändernden Bürgerentscheids darstellt (s. a. VFA vom 10.06.2002).

Anders verhält es sich für den Bereich der Umfahrung von Untermünkheim - Wittig-hausen: Hier favorisiert das Straßenbauamt inzwischen mit der Variante E eine westliche Umfahrung der Ortslage von Wittighausen. Die Stadt ist aber an die Festlegung des Bürgerentscheids gebunden, der mit der Trasse C eine östliche Umfahrung vorgesehen hatte.

Für die übrigen auf der Gemarkung der Stadt Schwäbisch Hall befindlichen Abschnitte der Trasse empfiehlt die Verwaltung eine grundsätzliche Zustimmung, wobei entsprechend der bisherigen gemeinderätlichen Diskussion im Bereich von Wackershofen und im nördlichen Gebiet der Umfahrung des Freizeitgebietes Teurershof im weiteren Planverfahren Verbesserungsmöglichkeiten gefunden werden sollen.


Stadtrat Reber spricht sich für die drei Punkte des Beschlussantrags aus.

Er möchte, dass man den Ausbau der K 2576 möglichst rasch in Angriff nimmt. Dabei müssten jedoch noch Verbesserungen im Bereich des Reiterhofs und für Wackershofen gefunden werden, wobei er einen Übergang bei Neuhofen favorisiert.

Stadtrat Vogt hätte erwartet, dass heute eine „mehrheitsfähige“ Trasse vorgelegt wird. Im Interesse der Stadt könne einem Verlauf, der das Freizeitgebiet Fässlesbrunnen und die Reitanlage beeinträchtigt, nicht zugestimmt werden.

Die Variante C 2 sei völlig indiskutabel.

Die Warnungen des Reit- und Fahrvereins würden in den Wind geschlagen.

Andererseits habe das Straßenbauamt gar keinen großen Spielraum mehr, um im Bereich der Freizeitanlagen noch wesentliche Verbesserungen zu erreichen.

Seine Fraktion lehne den Punkt 1 des Beschlussantrags deswegen ab.

Zu Punkt 2 beantragt er, dass der Landkreis aufgefordert wird, eine Neuplanung für den Bereich zwischen Gottwollshausen und Wackershofen vorzulegen, die dem entspricht, was die Bürgerinitiative Wackershofen fordert.

Ein Argument für die Ablehnung sei auch der ÖPNV.

Stadtrat H. Baumann macht auf rechtliche Probleme aufmerksam und beantragt den Punkt 1 des Beschlussvorschlags insofern zu ergänzen, als das der Gemeinderat zur Kenntnis nimmt, dass man gar nicht gegen die Planung sein könne, da beim Bürgerentscheid basisdemokratisch über den Trassenverlauf entschieden wurde.

Er möchte weg von den Freizeitanlagen und eher hin zu der Trasse, die dem Bürgerentscheid zugrunde lag und appelliert an das Straßenbauamt, dies hinsichtlich der Umweltverträglichkeit zu prüfen.

Stadtrat Neidhardt ist nach wie vor dafür, die jetzige Kreisstraße (Breiteichstraße) im Bereich Fässlesbrunnen/ Teurershof mit Lärmschutzmaßnahmen zu versehen und den Verkehr über sie fließen zu lassen. Dann wäre hier gar keine neue Straße erforderlich. Die Variante C 2 könne er nicht mittragen.

Stadträtin Herrmann spricht sich ebenfalls gegen die Trasse C 2 aus. Für sie käme die Variante D in Frage, wobei die Breiteichstraße aber tiefergelegt und mit einem „Deckel“ versehen werden müsste.

Nach weiterer kurzer Aussprache schlägt Bürgermeister Stadel vor, heute keinen Empfehlungsbeschluss zu fassen und die Entscheidung in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2002 zu treffen.

Diesem Vorschlag wird mehrheitlich entsprochen.

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