§ 97 - Bebauungsplan "Solpark - Änderung Kreissparkasse"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den o. g. Bebauungsplan am 27.02.2002 nochmals endgültig im Entwurf aufgestellt. Er wurde vom 30.04. bis 31.05.2002 öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sind im erforderlichen Umfang beteiligt worden. Die Wiederholung dieses Verfahrensschrittes war aufgrund der juristischen Anforderungen (Trennung von Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ) notwendig.

Während der Auslegung sind weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von dritten Anregungen eingegangen, die im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen sind.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der genannte Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im M 1:500 vom 04.02.2002 mit Legende, Textteil und Begründung.

Die örtlichen Bauvorschriften für das o. g. Baugebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.02.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/04.

Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt

(15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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