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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 26. Oktober 2007, 14:12 Uhr
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Sachvortrag:
Beschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie im Sachvertrag erläutert, entschieden.
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0113/05 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes im Maßstab 1:500 vom 02.01.2002 mit Legende und Textteil.
Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)