11117/meetingminutes/11120/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 27.10.2007 13:12, durch Ingres Support.)
(<paragraph-summary>)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=11120|paragraph-attribute-mm_id=11117|paragraph-attribute-number=82|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=82|paragraph-attribute-title=Aufstellung des Bebauungsplans „ Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss|paragraph-attribute-statement=Der Gemeinderat ist am [[10166/meetingminutes/10177/paragraph{{!}}30.01.2002]] über Veränderungen im Planungsrecht informiert worden. Dabei wird u. a. mit sofortiger Wirkung im Bebauungsplan eine „Trennung der bauplanerischen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften“ verlangt. Aus diesem Grund wird ein neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan notwendig. Inhaltlich ändert sich an der Planung nichts.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<b>- Empfehlung an den Gemeinderat -</b>
+
|paragraph-attribute-id=11120|paragraph-attribute-mm_id=11117|paragraph-attribute-number=82|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=82|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Aufstellung des Bebauungsplans „ Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss|paragraph-attribute-statement=Der Gemeinderat ist am [[10166/meetingminutes/10177/paragraph{{!}}30.01.2002]] über Veränderungen im Planungsrecht informiert worden. Dabei wird u. a. mit sofortiger Wirkung im Bebauungsplan eine „Trennung der bauplanerischen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften“ verlangt. Aus diesem Grund wird ein neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan notwendig. Inhaltlich ändert sich an der Planung nichts.|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<b>- Empfehlung an den Gemeinderat -</b>
  
 
A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/07 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1 : 500 vom 06.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
 
A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/07 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1 : 500 vom 06.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Zeile 19: Zeile 19:
 
[[Category:Index:Bebauungsplan|Aufstellung des Bebauungsplans „ Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss (13.05.2002, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Index:Bebauungsplan|Aufstellung des Bebauungsplans „ Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss (13.05.2002, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Index:Solpark|Aufstellung des Bebauungsplans „ Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss (13.05.2002, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Index:Solpark|Aufstellung des Bebauungsplans „ Solpark - Änderung Sonnenrain“; hier: Entwurfsbeschluss (13.05.2002, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Startdate|2002-05-13]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 11:04 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat ist am 30.01.2002 über Veränderungen im Planungsrecht informiert worden. Dabei wird u. a. mit sofortiger Wirkung im Bebauungsplan eine „Trennung der bauplanerischen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften“ verlangt. Aus diesem Grund wird ein neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan notwendig. Inhaltlich ändert sich an der Planung nichts.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/07 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts M 1 : 500 vom 06.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 06.03.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/07. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 18 -)

Meine Werkzeuge