§ 80 - Aufstellung des Bebauungsplans „ Teurershof - Änderung Teurerweg“; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der Fertigstellung der Kultur- und Festscheuer der Freien Waldorfschule wird nutzungsbedingt ein größerer Stellplatzbedarf notwendig. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Stellplatzbedarf zwischen der Walddorfschule und dem Heim Schöneck unterzubringen. Dieser Standort ist jedoch mit einigen Nachteilen verbunden. Zum einen wird der gesamte Fahrverkehr quasi in den Wilhelm-Lotze Weg hineingezogen, zum anderen hat die Belegung dieser Fläche die Folge, dass wichtige, für die Walddorfschule notwendige Sportflächen, die auf diesem Grundstück konfliktfrei zu erstellen wären, nicht mehr möglich wären. In mehreren Gesprächen mit der Freien Walddorfschule wurde schließlich ein Lösungsvorschlag, der allen Interessenslagen gerecht wird, ausgearbeitet. In Verlängerung der bestehenden Parkplätze, die für die Turnhalle gebaut worden sind, können weitere private Stellplätze erstellt werden. Diese Stellplätze können, sofern es hier, zu einer internen Vereinbarung mit dem Heim Schöneck kommt, auch von den Mitarbeitern des Heim Schönecks benutzt werden. Darüber hinaus können diese Stellplätze auch in wechselseitiger Nutzung von der evangelischen Kirchengemeinde benutzt werden. Die Anlage der Stellplätze ist für die Stadt nicht mit Kosten verbunden. Sie werden rein auf privater Ebene erstellt. Die Parkplätze selbst sollen in einfacher geschotterter Ausführung hergestellt werden. Eine Untergliederung mit Obstbäumen ist selbstverständlich.

Südlich des geplanten evangelischen Kirchengemeindezentrums waren bislang ca. 20 Stellplätze als öffentliche Parkplätze ausgewiesen. Die Bewirtschaftung eines größeren öffentlichen Parkplatzes ist aus Sicht der Verwaltung in diesem Bereich nicht erforderlich. Diese Flächen können als private Stellplätze ausgewiesen werden und den Nutzern, wie z.B. der evangelischen Kirchengemeinde, zur Verfügung gestellt werden. Damit werden diese Parkplätze auch aus der Unterhaltungspflicht der Stadt herausgenommen.

Die Freie Walddorfschule beabsichtigt in den nächsten Jahren, eine eigene kleinere Sportanlage zu bauen. Aus funktionaler Sicht bietet sich hier die Fläche, die derzeit vom öffentlichen Spielplatz belegt ist, an. Diese Fläche steht räumlich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Feien Walddorfschule und kann auch im Hinblick auf nachbarschaftliche Konflikte als Sportfläche realisiert werden. Sofern diese Fläche umgewandelt werden soll, ist es erforderlich, für den Spielplatz eine neue Fläche bereitzustellen. Dieser Spielplatz kann etwa 80 m weiter westlich untergebracht werden. Die räumliche Distanz zu der Wohnbebauung wird als ausreichend groß angesehen, um auch hier nachbarschaftliche Konflikte von vornherein auszuschließen.

Da es sich um die Widmung öffentlicher Flächen handelt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Inanspruchnahme der Grünflächen für private Stellplätze sowie die Inanspruchnahme der Grünfläche für Sportanlagen bzw. Spielplatzanlagen stellen insgesamt ein ausgleichspflichtiges Vorhaben dar. Der Ausgleich für diese Flächen kann darin bestehen, dass die Freie Walddorfschule eine ökologisch orientierte Pflege des Teurersees für die Dauer von 10 Jahren übernimmt. Diese Maßnahme wird vertragsrechtlich abgesichert.


Stadtrat Reber bittet, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und zu vertagen, da seine Fraktion noch Diskussionsbedarf hierzu habe.

Oberbürgermeister Pelgrim zieht den Punkt daraufhin zurück.

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